Feiertage der Föderation des Determinismus







Föderation des Determinismus bei Twitter bei Twitter


Über den weltanschaulichen Wert der großen Emotion Datum: 05.04.2019 11:52:44

Vielleicht muss ich etwas ausholen, um gerade unter knallharten Naturalisten deutlich zu machen, was ich schreiben will. Aber es lohnt sich!

Die Standartdefinition des Brights-Movements lautet, dass die Ethik eines Brights auf dem naturalistischen Weltbild beruht. Das ist vielfach missverstanden worden als naturalistischer Fehlschluss, nämlich aus dem, was wir vorfinden, ableiten zu wollen, was sein soll. Richtiger müsste es nämlich heißen, dass die Ethik eines Naturalisten 1. nicht in Widerspruch steht zur naturwissenschaftlichen Erkenntnis der Welt und 2. Ethik sinnvollerweise auch nicht abgeleitet werden kann aus irgendwelchen übernatürlichen Phantasiegebilden wie einer Gottheit. Soweit sind wir uns vielleicht schon einmal einig.

Nun habe ich aber seit meiner ersten Aktivität in der Brights-Bewegung 2006 nie einen Zweifel daran gelassen, dass das Naturalistische Weltbild nicht ausschließlich aus der naturwissenschaftlichen Erkenntnis + Ethik besteht, sondern dass es noch einen riesigen weiteren weltanschaulichen Bereich gibt: denjenigen der Emotionen, der Künste, des individuellen Selbstverständnisses (engl. oberflächlich: „Image“). Naturalismus ist lediglich der gemeinsame Oberbegriff zur Abgrenzung unserer Weltanschauung von anderen supernaturalistischen Weltanschauungen, als Abgrenzung von den Anhängern des Übernatürlichen, die hinter jedem Dickicht der Erkenntnis ihre Gottheit vermuten.

Rationalität, Verstandsorientierung bedeutet aber auch, jeden Dogmatismus auf ein Minimum herunter zu fahren. Die aus dem Gewahrsein des Hier und Jetzt (Achtsamkeit) resultierende nicht wissenschaftliche direkte Wahrnehmung des körperlichen Zustandes, körperlichen Befindens, des Bewusstseins der Stimmung und Emotion, die Empfindung der Stimmungen, die von einer Situation ausgehen, von einer Szenerie: wie der Raum auf mich wirkt, in dem ich sitze, wie die Sonnenstrahlen ins Zimmer fallen und der winzige Staub plötzlich sichtbar wird, den ich von meinen Zimmerpflanzen aufgewirbelt habe, die Luftfeuchtigkeit und wie es riecht, wie sich das anfühlt, was ich empfinde. Welche Stimmung also vom Raum ausgeht und in anderen Fällen auch von der Stimmung anderer Menschen und meiner Beziehung zu ihnen.

Diese Wahrnehmungen sind meine individuelle Wahrnehmung der Welt und wir Naturalisten unterscheiden uns in diesen Wahrnehmungen eben so weit, wie wir unterschiedliche Menschen sind.

Wir Naturalisten werden immer schnell hellhörig, wenn jemand soetwas schreibt: Was will er von mir, warum schreibt er das? Die Empfindungen beruhen auf einem evolutionär entwickelten Erkenntnisapparat und sind nun einmal Empfindungen. Und was vor allem hat das mit dem Weltbild zu tun? Hier gibt es unser rationales Bild von der Welt, das andere ist Empfindung, Emotion, deren Vorhandensein letztendlich doch auch rational erklärbar ist. Das sehe ich natürlich genau so. Ich will auf Folgendes hinaus:

Diese oben beschriebene Art der Wahrnehmung der Welt ist gerade typisch für Naturalisten. Ich weiß, dass ich Stimmungen und Emotionen habe und ich verwende grundsätzlich eine rationale Erkenntnismethode, um die Welt zu verstehen. Das beinhaltet aber gerade, dass ich die direkte Wahrnehmung eben wahrnehme und empfinde und dabei gerade nicht etwas in diese Wahrnehmung hineininterpretiere, dass ich eben nicht eine Botschaft oder Gnade eines Gottes darin suche, dass ich gerade nicht irgendwelche Elfen herbeiphantasiere, die im Staub herumtanzen. Ich nehme wahr und nehme meine Wahrnehmung als solche hin, ohne die Wahrnehmung gleich interpretierend zu stören oder zu zerstören. Die Schönheit eines Sonnenuntergangs ist eben nur das, der seltene Blick auf den mondleeren, klaren Sternenhimmel mit der Milchstraße erzeugt ein erfüllendes und befriedigendes Gefühl, aber es ist eben nur das. Die Empfindungen beim hingebungsvollen Hören bestimmter Musikstücke können alle möglichen Emotionen ansteuern, Trauer, Freude, Erfüllung, Zufriedenheit, Ruhe, Sturm, heroische Gefühle, Erhabenheit usw., aber ich käme nie auf die Idee, eine übernatürliche Gottheit darin zu suchen oder dies als Geschenk eines übermächtigen alten Mannes auf der Wolke mit Rauschebart darin zu suchen.

Soetwas stört mich und macht alles kaputt. Die kleinen und großen Empfindungen haben auch für uns Naturalisten ihren eigenen, hohen Wert. An dieser Stelle will ich mir gar kein Urteil erlauben über den Umgang von Supernaturalisten damit, denn auch das mag nämlich ganz unterschiedlich ausfallen – auch darin liegt dann eine Achtung vor dem vielleicht sogar in seinem Wesenskern ganz anderen Menschen. Diese Empfindungswelt einem Naturalisten aber abzusprechen oder störend hineinzureden ist Missachtung, Diskriminierung des tiefsten Wesenskerns eines Menschen. Ich bin so und ich empfinde so, wie ich von Natur aus bin und wie ich durch meine Gedanken, auch durch persönliche Erfahrung, Erziehung und Kultur usw. geworden bin und wie ich meinem jetzigen körperlichen Zustand nach bin.
Ich weiß, dass da draußen Menschen sind, die so sind wie ich und die mich verstehen. Ich weiß es aus Erfahrung. Aber ich fürchte, dass da draußen auch Menschen sind, die eine – wie soll ich sagen? – die eine verkümmerte, verstümmelte Empfindungswelt haben, die zur großen Empfindung nicht fähig sind ohne irgendeinen Blödsinn hinein zu interpretieren und alles zerstören. Vielleicht wissen sie nicht, was sie tun. Diese Menschen möchte ich packen und schütteln und sie anschreien, dass sie mich in Ruhe lassen sollen mit ihrem supernaturalistischen Kram.

Froher Föderationstag Datum: 04.04.2019 17:27:22

Heute ist Föderationstag, der 6. Geburtstag unserer Organisation, herzlichen Glückwunsch! Wir trinken hier einen alkoholfreien Sekt auf uns, ganz im Sinne des Achtsamkeitsgedankens - denn was könnte mehr das Gewahrsein verhageln, als Alkohol?

Der Föderationstag ist nach dem jüngsten Beschluss der Feiertagskommussion der Förderation nun kein Feiertag mehr - das bedeutet aber nur, dass Staat und Arbeitgebern gegenüber keine Sonderrechte mehr geltend gemacht werden können.

Ich wünsche Euch einen schönen Abend!

Achtsamkeit 2019 Datum: 18.03.2019 11:01:39

Was ich aktuell unter Achtsamkeit/Gewahrsein verstehe, ist folgende Methode zu denken: Es geht darum, das Bewusstsein zu richten auf die Körperwahrnehmung, auf jeden einzelnen Körperteil, auf die Empfindung, von Anspannung, von Wärme/Kälte, Feuchtigkeit/Trockenheit, Druck, Schmerz, Atmung, Geräusche, Geruch usw., summarisch schließlich: allgemeines Befinden, dann auch der eigenen Stimmung/Emotion,
1. in einem selbst,
2. in der vom Raum/Wetter ausgehenden Stimmung
3. In Bezug auf die Personen um einen Herum.
(4. eher fortgeschritten: sich als Persönlichkeit in diesen Relationen wahrzunehmen).

Das alles ergibt einen Sinn als Alltagsübung, die möglichst oft am Tag eingeschoben wird (nicht einmal in der Woche beim „Yoga“).



Die körperlichen Zustände wirken auf unser Befinden und alles zusammen auf unser Denken. Mit unserem Denken können wir den Körperzustand durch das Bewusstsein anders einordnen und beeinflussen (einmal tief durchatmen, die Schultern entspannen, nicht erst, wenn das Magengeschwür sich meldet). Das führt auch dazu, sich im Einklang mit Umwelt und Natur zu bewegen. Die Trennung des Menschen von der Umwelt durch a) abstraktes Denken einerseits und b) religiöse/metaphysische Hirngespinste ist der Gegensatz dazu. Nicht im Hier und Jetzt zu sein. Dieser Mangel ist in der Fähigkeit des Menschen angelegt, so überragend abstrakt denken zu können - gleichzeitig ist das dann aber auch Ursache unzähliger psychischer Beschwerden, wenn nicht sogar überhaupt aller psychischen „Krankheiten“, die nicht auch ansonsten organischer Natur sind. Die Krankenkassen geben Milliardenbeträge in diesem Sektor aus, und das ist wirklich nur die Spitze des Eisbergs von Menschen, denen es nicht gut geht.
Und das wirklich Verrückte dabei ist: wir leiden, weil wir nicht das Richtige denken,
weil wir unser Bewusstsein nicht richtig verwenden. Aus religiösen/weltanschaulichen Gründen! Wir überfordern uns durch abstraktes Denken und unser Körper zieht die Notbremse. Die kirchliche Metaphysik mit der Teilung des Menschen in Seele und Körper, in Diesseits und Jenseits ist das feinste i-Tüpfelchen in der ganzen Sache, das die Trennung des Menschen von der Welt besiegelt. Jegliche Uminterpretationen des Christentums sind vergeblich.

Beschluss der Feiertagskommission Datum: 12.03.2019 12:51:10

Die Feiertagskommission hat beschlossen:
1. Sämtliche Feiertage werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
2. Als einziger Feiertag wird sodann eingeführt:
der St. Nimmerleinstag, der jeweils auf dem
1. April liegen wird.

Ob St. Nimmerlein kommt, wenn wir sterben, ob der Erde einst am St. Nimmerleinstag ihr letztes Stündlein schlägt - wer weiß? Und wer ist überhaupt dieser St. Nimmerlein?

Determinismus oder Rückkehr des Determinismus Datum: 04.02.2019 11:52:34

„Determinismus oder Rückkehr des Determinismus“ ist jetzt auch als Taschenbuch erhältlich:

Determinismus oder Rückkehr des Determinismus
Determinismus, Wissenschaft und Menschenbild: Willensfreiheit und Schuld im Determinismus


Ich freue mich über jeden positiven Kommentar auf Amazon!

ISBN-10: 1-79384-792-4
ISBN-13: 978-1-79-384792-8

Sterbehilfe: da ist der Wurm drin! Datum: 03.01.2019 11:08:49

Das letzte Rundschreiben der DGHS (Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben), Ausgabe 2019-1 möchte ich zum Anlass nehmen, mich erneut mit der Sterbehilfe in Deutschland auseinander zu setzen.
Um es kurz zu machen: die Aktivität der DGHS ist mir angesichts der Rechtslage und Faktenlage zu lasch! Schon das Vorwort von Prof. Dr. Dr. h.c. Birnbacher ist nichts als ein laues Gerede um den heißen Brei: er setzt sich mit implantierbaren Defibrillatoren auseinander. Das sind die Elektroschockgeräte, die die meisten nur aus Arztfilmen kennen, mit zwei blanken Scheiben, die einer Person zur Wiederbelebung auf die Brust gesetzt werden und mit denen dann dem Herz ein gezielter Stromstoß verpasst wird, um es wieder zum Schlagen zu bringen oder um den richtigen Takt wieder herzustellen. Diese Geräte gibt es nun in winziger Größe, die direkt implantiert werden können, also wie ein Herzschrittmacher eingebaut werden. Zwar meint Birnbacher, die Geräte seien „regelmäßig segensreich“ – ja, in welchen Fällen denn? Doch nur, wenn der Mensch sozusagen schon wiederbelebt werden muss oder aus einem lebensbedrohlichen Kammerflimmern etc. herausgeholt wird, d. h. wenn er sich eigentlich im Sterben befindet. Weiter meint Birnbacher, die Implantate würden sich „im Vorfeld des Sterbens“ als Belastung erweisen, weil die Schocks nicht angenehm seien – ein Herzstillstand oder ein Kammerflimmern ist es doch aber wohl auch nicht?
Wurm drinBirnbacher: „Sie zögern den Vorgang des Sterbens sinnlos hinaus und verhindern ein friedliches Verdämmern.“ In dieser Form handelt es sich um romantische Ideologie, denn nur wer Herzstillstand oder Kammerflimmern zufällig im Schlaf nicht erlebt, der stirbt den schönen Tod. Aber er stirbt doch dann! Das Leben wird unweigerlich beendet. Auch ein Birnbacher kann nicht behaupten, dass der eine oder andere Mensch durch solch ein lebensrettendes Gerät nicht noch jahrelang weiterleben kann: LEBEN eben – das höchste unserer Güter! Und wie kann er behaupten, die Wiederbelebung sei von vornherein sinnlose Lebensverlängerung, ohne dies an einem konkreten Fall darzustellen? Ob jemand eine Wiederbelebung durch ein solches Gerät wünscht oder nicht, ist eine individuelle Entscheidung: die Sinnhaftigkeit hängt also von dem eigenen Wunsch ab und lässt sich nicht in dieser Form abstrahieren und von außen zuschreiben. Ebensogut könnte eine durch implantierten Defi wiederbelebte Person, die aus dem „Vorfeld des Sterbens“ herausgeholt wird (besser gesagt: am Leben erhaltene Person) behaupten, das Leben von Birnbacher sei per se sinnlos.
Im Einzelfall mag es durchaus sein, dass es sich für die betroffene Person summarisch nicht als zweckdienlich herausstellt, wenn ein 99-Jähriger hofft, mit Defi 200 werden zu können. Die automatische Wiederbelebung durch Defi abstrakt als sinnlos hinzustellen, ist objektiv betrachtet falsch. Warum aber redet Birnbacher so? Weil er für sich selbst anscheinend die romantifizierte, vermeintlich „natürliche“ Sterbeweise präferiert, was er sich anscheinend für den Fall des Kammerflimmerns oder Herzstillstands als „friedliches Verdämmern“ vorstellt. Für ihn persönlich mag ein solcher Defi also sinnlos sein, deshalb ist er dies noch lange nicht allgemein. Das ist allerdings seine ganz persönliche Präferenz, denn der „Zufallstod“ kommt im Zweifel auch ganz unpassend. Zudem versaut der Zufallstod in jedem Fall den bewussten und heroischen Abgang. Ihr habt noch nicht die rechte Art zu sterben gefunden – wie Nietzsche sagen würde.
Was mich zu meinem eigentlichen Anliegen bringt: Birnbacher erwähnt, dass man den eingebauten Defi auch recht unkompliziert von außen abschalten kann, was dann juristisch betrachtet zulässig ist, weil das „nur“ der Abbruch einer ärztlichen Behandlung ist, der sogar per Patientenverfügung bestellt werden kann. Wer also zufälligerweise schwer herzkrank ist, der wird im Sterben bevorzugt und kann dies sogar durch Handlung anderer Personen herbeiführen lassen – nämlich durch Entfernung des Geräts, was insofern eine erlaubte aktive Sterbehilfe ist, weil sie ja juristisch Betrachtet nur ein Unterlassen medizinisch notwendiger Maßnahmen darstelle:
Der eigentliche Skandal ist aber doch diese rechtlich absurde Konstruktion: der Selbstmord durch Abschalten des Geräts ist zulässig. Oder das Abschalten einer bereits installierten Beatmungsmaschine kann bestellt und eingeklagt werden, die laufende Dialyse kann abgebrochen und das lebensnotwendige Herzmedikament kann abgesetzt werden, während ansonsten der aktive Suizid durch den Patienten in humaner Art und Weise durch geeignete Medikamente verhindert wird, wenn sich nicht die zufällige passive Möglichkeit ergibt, der verherrlichte „gottgewollte Tod“. Dies erfolgt direkt durch die CDU/CSU und SPD-Bundesregierung, indem das Bundesgesundheitsministerium die Herausgabe geeigneter Mittel auch in begründeten Fällen selbst qualvolles Weiterleben aus christlicher Nächstenliebe erzwingt, wenn eben nicht der verherrlichte Zufallstod bzw. der romantische „natürliche“ Tod an die Türe klopft: Immerhin hatte das Bundesverwaltungsgericht den Anspruch auf Herausgabe von Natriumpentobarbital in bestimmten Fällen bereits bejaht, was das Bundesgesundheitsministerium in allen Fällen jedoch generell ablehnt und die Herausgabe verhindert. Zahlreiche Klagen laufen hierzu. Nicht nur die von den Parlamenten zu verantwortende Gesetzeslage, sondern das Verhalten der Bundesregierung aus Christlich Demokratischer Union (CDU), Christlich Sozialer Union (CSU) und SPD ist hier der direkte Grund für die Absurdität in allerletzter Konsequenz, so dass Menschen selbst in folterähnlichen Zuständen zum Leben gezwungen werden.
Die DGHS sollte hier mehr Kante zeigen. Ich fordere das.

Die Rückkehr des Determinismus Datum: 19.12.2018 21:34:21

Heute möchte ich Euch eine (für mich) erfreuliche Mitteilung machen: Amazon hat ein von mir im Selbstverlag erstelltes E-Book angenommen. Die Formatierung war gar nicht so einfach. Der Titel: „Die Rückkehr des Determinismus“. Im Wesentlichen setzt es sich auch aus Elementarartikeln zusammen, die überarbeitet wurden und mit buchtauglichen Umformulierungen und Korrekturen versehen wurden; dies ist auch einer der Gründe, weshalb die Elementarartikel hier nicht mehr abrufbar sind. Das E-Book stellt die Artikel in einen geordneten Zusammenhang.
E-Book: „Die Rückkehr des Determinismus“ bei Amazon


Der Preis liegt aktuell bei 7,67 Euro – was sich zwar stolz anhört: aber wer es haben will, will es haben.Ich freue mich, wenn Ihr das Buch verlinkt und empfehlt.

Tag der Menschenrechte! Datum: 10.12.2018 11:42:00

Heute ist unser Feiertag, der Tag der Menschenrechte!

Vor 70 Jahren wurde die Europäische Konvention der Menschenrechte verabschiedet. Keine fünf Monate später wurde das Grundgesetz verabschiedet und es ist angesichts der historischen Verhältnisse kein Wunder, dass das Grundgesetz wohl eine der Verfassungen ist, die am engsten an die Menschenrechte angelehnt ist. Zwar sind die Menschenrechte nicht wortwörtlich Inhalt des Grundgesetzes, jedoch bezieht sich das Grundgesetz mit Art. 1 Abs. 2 GG direkt auf die Menschenrechte:
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Dadurch sind die Menschenrechte aber stets eindeutige Auslegungsgrundlage für die im Grundgesetz verankerten Grundrechte, die letztendlich eine Umformulierung der Menschenrechte sind (von wenigen Ausnahmen abgesehen).

VERANSTALTUNGSHINWEIS:
Heute findet in Hamburg die Veranstaltung „70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ statt:

19:00 Uhr
Haus der Patriotischen Gesellschaft von 1765
Kirchhof-Saal
Trostbrücke 4-6
20457 Hamburg

Vorgesehene Redner:
Dr. Michael Schmidt-Salomon (Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, gbs)
Dr. Jaqueline Neumann (Koordinatorin des Instuts für Weltanschauungsrecht, ifw).
Grußworte des Vorsitzenden des Säkularen Forums Hamburg e. V., Konny Neumann und des Vizepräsidenten der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Duwe (FDP).
EINTRITT FREI.

Antwort des Gesundheitsministeriums Datum: 10.12.2018 11:25:28

Auf das Anschreiben an das Gesundheitsministerium zur Organspende hatte uns das Ministerium recht zeitnah geantwortet und die dort präferierten Lösungen angesprochen. Da ich das Schreiben hier nicht komplett wiedergeben möchte, es ist teils mit erklärungsbedürftigen Abkürzungen versehen, so dass ich es hier nicht wiedergeben möchte.

Zusammenfassend lässt sich sagen: es besteht dort durchaus die Meinung, dass sich etwas ändern soll und es besteht auch der Wille, etwas anzustoßen - anders noch als damals unter Rößler.

Nicht ausreichend erkannt wird die Dringlichkeit des Themas. Berät man erst im nächsten Jahr über das Thema, sterben allein wegen der Zeitverzögerung Menschen, weil nicht ausreichend Organe zur Verfügung stehen. Nach näherer Befassung mit dem Thema hat sich gezeigt, dass möglicherweise noch die gesamte Infrastruktur mit Krankenkassenkarten etc. viel zu schwerfällig ist. Nicht einmal die ursprünglich angedachten Informationen wie Allergien und chronische Krankheiten werden korrekt auf der Karte gespeichert. Wenn wir schon einen Personalausweis mit Chip haben, muss man sich genaugenommen fragen, wozu man dann überhaupt noch eine Krankenkassenkarte braucht?
Das Vorgehen grenzt methodisch an Technikfeindlichkeit.

Kurz: das dauert alles viel zu lange, zu wenig Biss ist dahinter und was letztendlich daraus wird und wann etwas passiert, ist aus heutiger Sicht unklarer denn je.

Organspendediskussion Datum: 06.09.2018 09:04:02

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Gesundheit Spahn,

der Vorschlag, eine Neuregelung zum Thema Organspende anzustoßen, ist zur begrüßen. Die Toten, die aufgrund mangelnder Spenderorgane sterben, gehen nicht nur auf das Konto der
Organspendeverweigerer, sondern insbesondere auch auf das Konto der aktuellen Regelungen, die sich insofern als erfolglos erwiesen haben. Diese Toten gehen also auf das Konto derjenigen, die die alte Regelung stützen.

Von Seiten der Religiösen wurde jetzt eingewandt, eine Widerspruchslösung verstoße auch gegen das Selbstbestimmungsrecht: Man dürfe nicht gezwungen sein, sich dazu zu äußern.
Wir schlagen daher folgendes vor:

1. Die Bereitschaft zur Organspende wird auf der Krankenkassenkarte gespeichert, damit die Information im Zweifelsfalle sofort verfügbar ist.
2. Vor Ausstellung der Krankenkassenkarte wird jeder Versicherte befragt, ob er Spender sein will oder nicht: Die Frage selbst verletzt keine Rechte. Nur dann, wenn mit „ja“ geantwortet wird, wird die Bereitschaft zur Organspende – ggf. mit den genannten Einschränkungen – auf der Krankenkassenkarte gespeichert. Wird mit „nein“ geantwortet oder keine Antwort abgegeben, so wird die Person nicht als Organspender geführt. Das verletzt nicht mehr die Rechte, als es dies heute tut: Wer also will, der kann seine Organspendebereitschaft auf der Karte festhalten lassen, wer dies nicht will, der lässt es bleiben.
3. Parallel sollte die Möglichkeit der Organspende durch den bisherigen Organspendeausweis erhalten bleiben, damit aus einer auf der Krankenkassenkarte nicht vorhandenen Eintragung nicht geschlossen werden kann, dass die Person kein Organspender ist, so dass eine dadurch verursachte Diskriminierung ausgeschlossen wird.

Ziel ist ein Optimum an Rechtsschutz für die Organspendebedürftigen einerseits und ein Optimum an Freiheit für Spender und Nichtspender andererseits.

Mit freundlichen Grüßen

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Alte Beiträge (nicht Teil des Briefes)
07.06.2011: Organspende
24.06.2011: Rechtliche Möglichkeiten zur Organspende


Sommerferien Datum: 26.07.2018 09:22:30

Allen Besuchern dieser Seite wünschen wir schöne Sommertage und Urlaubszeit. Voraussichtlich wird es an dieser Stelle Ende August weiter gehen.

Die Elementarartikel sind zur Zeit nicht abrufbar, da eine Überarbeitung stattfindet.

Das klassiche Schuldprinzip Datum: 12.06.2018 13:02:52

An verschiedenen Stellen habe ich nun herumgehackt auf dem sogenannten klassichen oder religiösen Schuldprinzip. Dasjenige Schuldprinzip nämlich, dass nicht davon ausgeht, dass der handelnde Mensch im Sinne von Ursache und Wirkung so wollen musste, wie er gehandelt hat – und zwar genau so, sondern dass gerade zur Voraussetzung hat, dass man heute anders handeln kann, als man handelt.

Johann August Heinrich UlrichErst wenn man sich über den Determinismus Gedanken macht, fällt einem auf, dass es dort gewaltig hakt. Wir Deterministen retten die Begriffe von Schuld und Verantwortung und Strafe mit einer geringfügig anderen Interpretation:

Schuld … bedeutet hier nicht, dass dieser Mangel bei diesem Subjekt, nach allen Umständen und Bedingungen, schon jetzt habe weg sein können sondern
a) dass er inskünftige weggeschafft werden kann,
b) auch weggeschafft werden soll und muss,
c) auch schon jetzt weg sein könnte, wenn [der Täter] gewollt hätte.
Johann August Heinrich Ulrich, Eleutheriologie oder über Freiheit und Nothwendigkeit, Jena
1788, S. 76 ff.

Etwas unschön wirkt dabei auf den ersten Blick, dass wir einen Täter bestrafen, obwohl er im Sinne des religiösen Schuldprinzip nichts dafür kann, also in diesem Sinne wirklich unschuldig ist. Wir strafen gerade ihn, weil dies eine Funktion erfüllt, nämlich eine friedliche Zivilisation zu ermöglichen. Diese Unschönheit, den klassischerweise Schuldlosen zu bestrafen, führt gelegentlich selbst unter Deterministen zu einigem Entsetzen, so dass sogar die Forderung gar nicht so selten ist, das Strafrecht müsse ganz abgeschafft werden – oder zumindest umgedeutet werden, man dürfe dann gar nicht mehr von einer Strafe sprechen. Nun, wie wir das bezeichnen, soll mir dabei recht egal sein.

Die damit verbundene Unschönheit oder die Empörung verschwindet allerdings komplett, wenn man erkennt, dass das ursprünglich vertretene klassische Schuldprinzip in wesentlichen Punkten der rationalen Grundlage entbehrt. Während es im Determinismus um die Gestaltung der Zukunft geht, wird im klassischen Schuldprinzip die Vergangenheit abgerechnet. Nun in gewisser weise orientieren wir uns auch an der Vergangenheit: wir greifen uns auch gerade den Täter und zeigen nur an ihm, was passiert, wenn man sich so verhält, damit er und andere daraus etwas lernen und ihr Verhalten nach dem Lerneffekt ausrichten können. Das würde eben nicht funktionieren, wenn man sich irgendwen greifen würde. Der elementare Denkfehler beim klassischen Schuldprinzip liegt darin, dass sich die Schuld darin bereits erschöpfen soll.

Kant zum Beispiel war sich der Folgen des Determinismus durchaus bewusst und meinte dann eben, dass ein Täter selbst dann bestraft gehöre, wenn er der letzte Mensch auf Erden sei. Die ganze Fiktion bricht aber zusammen, wenn man den Verstand einsetzt und fragt, was Kant da eigentlich macht: in jedem nicht totalitären System muss sich der Staat fragen lassen, warum er bestraft. Wozu? Er muss sich rechtfertigen. Das reine Quittieren der Vergangenheit ohne einen darüber hinaus gehenden Zweck, ohne ein Ziel, das in bezug auf die Zukunft erreicht werden soll, ist gar nichts. Es wird für die Vergangenheit eine Rechnung aufgemacht, die dann beglichen wird. So ist die Denkweise und darum erfolgt die Quittung, damit die Abrechnung stimmt. Aber wozu diese Abrechnung, weil ich es will oder weil es meine Gefühle bedient oder einfach nur, weil es sich jemand so ausgedacht hat?

Nur auf dieses ansich sinnlose Schuldprinzip bezieht sich aber die Empörung über den strafenden Deterministen, denn nur in bezug auf dieses erfundene Abrechnungssystem ist der Täter unschuldig. Die Vergangenheit musste so sein, wie sie war. Das ändert gar nichts daran, dass uns das unerwünschte Verhalten des Täters zwingt, die Zukunft aktiv durch eine Maßnahme zu gestalten, ob wir sie nun Strafe, Therapie oder sonstwie nennen.

Diese Abrechnungsschuld wird sprachlich auch häufig mit „Gerechtigkeit“ gleichgesetzt. Von manchen Indeterministen ist gerade auch mit Gerechtigkeit die Abrechnung der Vergangenheit gemeint. Wie bereits gesagt, man muss sich an der Handlung des Täters in der Vergangenheit orientieren, so oder so. In gewisser Hinsicht muss dem Verhalten in der Vergangenheit insofern „Rechnung getragen werden“, dass diesem Kausalverlauf durch eine Reaktion des Strafsystems entgegen getreten wird. Erst dann bringen wir die Gesellschaftsordnung wieder ins Lot, erst dann bekommen wir eine gerechte Gesellschaft, von der wir erwarten können, dass die Rechte des Individuums wie gesetzlich vorgesehen geachtet werden. In einer gerechten Gesellschaft herrscht Gerechtigkeit. Jemand fordert Gerechtigkeit, in dem er Maßnahmen fordert, damit die Gesellschaft diesem Anspruch gerecht werden kann.

Sprachlich hängt das alles ganz eng zusammen, nur gewisse nicht ganz unbedeutende Interpretationsunterschiede zeigen den Unterschied zwischen rationalem, vernünftigem, sinnvollem Handeln einerseits und der Denkweise einer instinktbasierten Lynchjustiz andererseits.




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(Stand April 2018).

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