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Tag der Menschenrechte!
Datum: 10.12.2018 11:42:00
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Heute ist unser Feiertag, der Tag der Menschenrechte!
Vor 70 Jahren wurde die Europäische Konvention der Menschenrechte verabschiedet. Keine fünf Monate später wurde das Grundgesetz verabschiedet und es ist angesichts der historischen Verhältnisse kein Wunder, dass das Grundgesetz wohl eine der Verfassungen ist, die am engsten an die Menschenrechte angelehnt ist. Zwar sind die Menschenrechte nicht wortwörtlich Inhalt des Grundgesetzes, jedoch bezieht sich das Grundgesetz mit Art. 1 Abs. 2 GG direkt auf die Menschenrechte:
„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Dadurch sind die Menschenrechte aber stets eindeutige Auslegungsgrundlage für die im Grundgesetz verankerten Grundrechte, die letztendlich eine Umformulierung der Menschenrechte sind (von wenigen Ausnahmen abgesehen).
VERANSTALTUNGSHINWEIS:
Heute findet in Hamburg die Veranstaltung „70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ statt:
19:00 Uhr
Haus der Patriotischen Gesellschaft von 1765
Kirchhof-Saal
Trostbrücke 4-6
20457 Hamburg
Vorgesehene Redner:
Dr. Michael Schmidt-Salomon (Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, gbs)
Dr. Jaqueline Neumann (Koordinatorin des Instuts für Weltanschauungsrecht, ifw).
Grußworte des Vorsitzenden des Säkularen Forums Hamburg e. V., Konny Neumann und des Vizepräsidenten der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Duwe (FDP).
EINTRITT FREI.
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Antwort des Gesundheitsministeriums
Datum: 10.12.2018 11:25:28
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Auf das Anschreiben an das Gesundheitsministerium zur Organspende hatte uns das Ministerium recht zeitnah geantwortet und die dort präferierten Lösungen angesprochen. Da ich das Schreiben hier nicht komplett wiedergeben möchte, es ist teils mit erklärungsbedürftigen Abkürzungen versehen, so dass ich es hier nicht wiedergeben möchte.
Zusammenfassend lässt sich sagen: es besteht dort durchaus die Meinung, dass sich etwas ändern soll und es besteht auch der Wille, etwas anzustoßen - anders noch als damals unter Rößler.
Nicht ausreichend erkannt wird die Dringlichkeit des Themas. Berät man erst im nächsten Jahr über das Thema, sterben allein wegen der Zeitverzögerung Menschen, weil nicht ausreichend Organe zur Verfügung stehen. Nach näherer Befassung mit dem Thema hat sich gezeigt, dass möglicherweise noch die gesamte Infrastruktur mit Krankenkassenkarten etc. viel zu schwerfällig ist. Nicht einmal die ursprünglich angedachten Informationen wie Allergien und chronische Krankheiten werden korrekt auf der Karte gespeichert. Wenn wir schon einen Personalausweis mit Chip haben, muss man sich genaugenommen fragen, wozu man dann überhaupt noch eine Krankenkassenkarte braucht?
Das Vorgehen grenzt methodisch an Technikfeindlichkeit.
Kurz: das dauert alles viel zu lange, zu wenig Biss ist dahinter und was letztendlich daraus wird und wann etwas passiert, ist aus heutiger Sicht unklarer denn je.
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Organspendediskussion
Datum: 06.09.2018 09:04:02
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Sehr geehrter Herr Bundesminister für Gesundheit Spahn,
der Vorschlag, eine Neuregelung zum Thema Organspende anzustoßen, ist zur begrüßen. Die Toten, die aufgrund mangelnder Spenderorgane sterben, gehen nicht nur auf das Konto der
Organspendeverweigerer, sondern insbesondere auch auf das Konto der aktuellen Regelungen, die sich insofern als erfolglos erwiesen haben. Diese Toten gehen also auf das Konto derjenigen, die die alte Regelung stützen.
Von Seiten der Religiösen wurde jetzt eingewandt, eine Widerspruchslösung verstoße auch gegen das Selbstbestimmungsrecht: Man dürfe nicht gezwungen sein, sich dazu zu äußern.
Wir schlagen daher folgendes vor:
1. Die Bereitschaft zur Organspende wird auf der Krankenkassenkarte gespeichert, damit die Information im Zweifelsfalle sofort verfügbar ist.
2. Vor Ausstellung der Krankenkassenkarte wird jeder Versicherte befragt, ob er Spender sein will oder nicht: Die Frage selbst verletzt keine Rechte. Nur dann, wenn mit „ja“ geantwortet wird, wird die Bereitschaft zur Organspende – ggf. mit den genannten Einschränkungen – auf der Krankenkassenkarte gespeichert. Wird mit „nein“ geantwortet oder keine Antwort abgegeben, so wird die Person nicht als Organspender geführt. Das verletzt nicht mehr die Rechte, als es dies heute tut: Wer also will, der kann seine Organspendebereitschaft auf der Karte festhalten lassen, wer dies nicht will, der lässt es bleiben.
3. Parallel sollte die Möglichkeit der Organspende durch den bisherigen Organspendeausweis erhalten bleiben, damit aus einer auf der Krankenkassenkarte nicht vorhandenen Eintragung nicht geschlossen werden kann, dass die Person kein Organspender ist, so dass eine dadurch verursachte Diskriminierung ausgeschlossen wird.
Ziel ist ein Optimum an Rechtsschutz für die Organspendebedürftigen einerseits und ein Optimum an Freiheit für Spender und Nichtspender andererseits.
Mit freundlichen Grüßen
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Alte Beiträge (nicht Teil des Briefes)
07.06.2011: Organspende
24.06.2011: Rechtliche Möglichkeiten zur Organspende
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Sommerferien
Datum: 26.07.2018 09:22:30
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Allen Besuchern dieser Seite wünschen wir schöne Sommertage und Urlaubszeit. Voraussichtlich wird es an dieser Stelle Ende August weiter gehen.
Die Elementarartikel sind zur Zeit nicht abrufbar, da eine Überarbeitung stattfindet.
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Das klassiche Schuldprinzip
Datum: 12.06.2018 13:02:52
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An verschiedenen Stellen habe ich nun herumgehackt auf dem sogenannten klassichen oder religiösen Schuldprinzip. Dasjenige Schuldprinzip nämlich, dass nicht davon ausgeht, dass der handelnde Mensch im Sinne von Ursache und Wirkung so wollen musste, wie er gehandelt hat – und zwar genau so, sondern dass gerade zur Voraussetzung hat, dass man heute anders handeln kann, als man handelt.
Erst wenn man sich über den Determinismus Gedanken macht, fällt einem auf, dass es dort gewaltig hakt. Wir Deterministen retten die Begriffe von Schuld und Verantwortung und Strafe mit einer geringfügig anderen Interpretation:
„Schuld … bedeutet hier nicht, dass dieser Mangel bei diesem Subjekt, nach allen Umständen und Bedingungen, schon jetzt habe weg sein können sondern
a) dass er inskünftige weggeschafft werden kann,
b) auch weggeschafft werden soll und muss,
c) auch schon jetzt weg sein könnte, wenn [der Täter] gewollt hätte.“
Johann August Heinrich Ulrich, Eleutheriologie oder über Freiheit und Nothwendigkeit, Jena
1788, S. 76 ff.
Etwas unschön wirkt dabei auf den ersten Blick, dass wir einen Täter bestrafen, obwohl er im Sinne des religiösen Schuldprinzip nichts dafür kann, also in diesem Sinne wirklich unschuldig ist. Wir strafen gerade ihn, weil dies eine Funktion erfüllt, nämlich eine friedliche Zivilisation zu ermöglichen. Diese Unschönheit, den klassischerweise Schuldlosen zu bestrafen, führt gelegentlich selbst unter Deterministen zu einigem Entsetzen, so dass sogar die Forderung gar nicht so selten ist, das Strafrecht müsse ganz abgeschafft werden – oder zumindest umgedeutet werden, man dürfe dann gar nicht mehr von einer Strafe sprechen. Nun, wie wir das bezeichnen, soll mir dabei recht egal sein.
Die damit verbundene Unschönheit oder die Empörung verschwindet allerdings komplett, wenn man erkennt, dass das ursprünglich vertretene klassische Schuldprinzip in wesentlichen Punkten der rationalen Grundlage entbehrt. Während es im Determinismus um die Gestaltung der Zukunft geht, wird im klassischen Schuldprinzip die Vergangenheit abgerechnet. Nun in gewisser weise orientieren wir uns auch an der Vergangenheit: wir greifen uns auch gerade den Täter und zeigen nur an ihm, was passiert, wenn man sich so verhält, damit er und andere daraus etwas lernen und ihr Verhalten nach dem Lerneffekt ausrichten können. Das würde eben nicht funktionieren, wenn man sich irgendwen greifen würde. Der elementare Denkfehler beim klassischen Schuldprinzip liegt darin, dass sich die Schuld darin bereits erschöpfen soll.
Kant zum Beispiel war sich der Folgen des Determinismus durchaus bewusst und meinte dann eben, dass ein Täter selbst dann bestraft gehöre, wenn er der letzte Mensch auf Erden sei. Die ganze Fiktion bricht aber zusammen, wenn man den Verstand einsetzt und fragt, was Kant da eigentlich macht: in jedem nicht totalitären System muss sich der Staat fragen lassen, warum er bestraft. Wozu? Er muss sich rechtfertigen. Das reine Quittieren der Vergangenheit ohne einen darüber hinaus gehenden Zweck, ohne ein Ziel, das in bezug auf die Zukunft erreicht werden soll, ist gar nichts. Es wird für die Vergangenheit eine Rechnung aufgemacht, die dann beglichen wird. So ist die Denkweise und darum erfolgt die Quittung, damit die Abrechnung stimmt. Aber wozu diese Abrechnung, weil ich es will oder weil es meine Gefühle bedient oder einfach nur, weil es sich jemand so ausgedacht hat?
Nur auf dieses ansich sinnlose Schuldprinzip bezieht sich aber die Empörung über den strafenden Deterministen, denn nur in bezug auf dieses erfundene Abrechnungssystem ist der Täter unschuldig. Die Vergangenheit musste so sein, wie sie war. Das ändert gar nichts daran, dass uns das unerwünschte Verhalten des Täters zwingt, die Zukunft aktiv durch eine Maßnahme zu gestalten, ob wir sie nun Strafe, Therapie oder sonstwie nennen.
Diese Abrechnungsschuld wird sprachlich auch häufig mit „Gerechtigkeit“ gleichgesetzt. Von manchen Indeterministen ist gerade auch mit Gerechtigkeit die Abrechnung der Vergangenheit gemeint. Wie bereits gesagt, man muss sich an der Handlung des Täters in der Vergangenheit orientieren, so oder so. In gewisser Hinsicht muss dem Verhalten in der Vergangenheit insofern „Rechnung getragen werden“, dass diesem Kausalverlauf durch eine Reaktion des Strafsystems entgegen getreten wird. Erst dann bringen wir die Gesellschaftsordnung wieder ins Lot, erst dann bekommen wir eine gerechte Gesellschaft, von der wir erwarten können, dass die Rechte des Individuums wie gesetzlich vorgesehen geachtet werden. In einer gerechten Gesellschaft herrscht Gerechtigkeit. Jemand fordert Gerechtigkeit, in dem er Maßnahmen fordert, damit die Gesellschaft diesem Anspruch gerecht werden kann.
Sprachlich hängt das alles ganz eng zusammen, nur gewisse nicht ganz unbedeutende Interpretationsunterschiede zeigen den Unterschied zwischen rationalem, vernünftigem, sinnvollem Handeln einerseits und der Denkweise einer instinktbasierten Lynchjustiz andererseits.
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