Feiertage der Föderation des Determinismus







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Unterschriften gegen Cancel Culture Datum: 25.09.2020 09:59:26

Hier gibt es eine Unterschriftensammlung gegen die „Cancel Culture“:
https://idw-europe.org/


Der Ausrottungs-Plan Datum: 28.03.2020 09:25:22

I. Jetzt (!) absolute Isolierung, Ausgangssperre, Schließung aller Betriebe und Läden für 6 Wochen mit Ausnahmen von Apotheken, Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen. Dazu müssten Lebensmittellieferungen nebst Klorollen und einfacher Seife durch die Polizei oder Bundeswehr erfolgen von getesteten Personen. Danach strikte Kontrolle und Kasernierung der Kranken und absolute Abschottung des Landes nach außen bis zur Impfung.

Dagegen spricht: Akzeptanz der Bevölkerung, jetzt wirtschaftliche Einbußen, möglicherweise auch damit keine vollständige Kontrolle des Themas.

Dafür spricht: Vorverlagerung der Kontrolle über das Thema, weniger Tote, insgesamt weniger wirtschaftliche Schäden, da die Gesamtdauer der Beeinträchtigungen geringer ausfällt.

Im Prinzip geht es nur darum, ob man dies jetzt oder später durchführt – unter der Prämisse, dass die Verbreitung ansonsten so weiterläuft, wie bisher. Die Vorziehung scheinbar unverhältnismäßiger Maßnahmen ist in Wirklichkeit mit weniger Einschnitten, wenige Toten und weniger Einbußen verbunden, wenn man sie ansonsten später ohnehin durchführt.

Wenn man sich aber später entscheidet, dem Virus ein Recht auf Leben zuzusprechen, wenn man also die Taktik später komplett ändert, dann kann man dies auch jetzt tun.

Eine andere Beurteilung würde sich ergeben, wenn größere Teile der Bevölkerung in Wirklichkeit bereits jetzt infiziert wären, ohne es zu wissen und so ohnehin eine Herdenimmunität eintritt oder sich die Lage aus anderern Gründen nicht so weiterentwickelt, wie bisher.

II. Der Meyer-Plan
Der Meyer-Plan sieht die Aufhebung sämtlicher Isolationsmaßnahmen vor und nur den Schutz der Alten und Empfindlichen. Die Krankheit verbreitet sich dann über die gesamte Bevölkerung und erzeugt auf diese Weise relativ schnell eine Herdenimmunität.

Nachteile: Kurzfristig relativ viele Opfer.
Vorteile: Schnelle kostengünstige Erledigung des Themas.

Den Meyer-Plan hat scheinbar zunächst die Britische Regierung verfolgt, ebenso wohl die Niederlande. England hat aber dann die Strategie gewechselt – was insofern wenig Sinn ergibt.

III. Aktuell befinden wir uns irgendwo in einem Zwischending zwischen beiden Plänen, wohl aus der Erwägung heraus, dass die Bevölkerung Totalsperren nur akeptiert, wenn die humanitäre Katsatrophe da ist oder aus Angst, das eine lokale Ausrottung nicht funktioniert.

Tempel der Selbstbestimmung/ Tempel des Suizides Datum: 01.03.2020 13:33:58

Wegen der verfassungswidrigen Aktivitäten zu § 217 StGB eines wesentlichen Anteils der Bundestagsmitglieder, namentlich auch aus den drei Regierungsparteien CDU, SPD und CSU, und den zahlreichen Einschüchterungsversuchen durch unbegründete Strafanzeigen gegen Suizidhelfer hatten wir unsere Aktivitäten zum „Tempel der Selbsbestimmung“ zurück gestellt und uns selbst zensiert. Nachdem unsere Haltung zur Selbstbestimmung nunmehr eindeutig durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, stelle ich hiermit den Beitrag „Tempel der Selbstbestimmung“ vom 16.09.2015 nunmehr wieder unzensiert ein:

Heute möchten wir die Gedanken eines unserer Mitglieder vorstellen, das den Bau eines Tempels der Selbstbestimmung anregt.
Ausgangsgedanke ist das Recht zum selbstbestimmten Ende. Ende des Lebens. Zum Recht des selbstbestimmten Sterbens gehört auch, zu bestimmen, wo man sterben möchte. Der Tod in den eigenen vier Wänden, im Krankenhaus, auf der Bahnschiene oder vor einem Hochhaus mag dem einen oder anderen nicht wirklich würdig oder heroisch genug erscheinen, ja vielleicht sogar minderwertig: Während man durchaus mehrmals im Leben heiraten kann, so stirbt man doch nur einmal. So könnte es einen Tempel geben, den man buchen kann. Auf dessen Treppen man den eigenen Weg zum Ende noch einmal durchdenken kann. Mit der letzten Stufe sollte dann die Entscheidung gefallen sein. Vielleicht gibt es noch kurz einen schönen Ausblick.



Drinnen erwartet einen dann die bestellte Lieblingsmusik/Projektion mit den bestellten Utensilien für die gewünschte Todesart. Ein kranker Mensch möchte vielleicht in liebevoller Begleitung sein Leben beenden, während andere vielleicht gerade die Abgeschiedenheit und Sicherheit der Entscheidung in diesem persönlichen Moment genießen möchten. Welch ein Kontrast ist dieses Szenario des angenehmen und schönen Todes gegenüber dem menschenverachtenden Status-Quo, der den Menschen das Leid aufzwingt: Auch aus religiösen Motiven der Leidverherrlichung und Suggestion einer Gottheit, die über Leben und Tod zu bestimmen habe und der man nicht ins Handwerk pfuschen dürfe. Verbunden mit einer Jenseitsvorstellung muss diese Ideologie (Substanzdualismus) natürlich die Selbstbestimmung ablehnen, weil der Mensch danach ja gar nicht wirklich stirbt, sondern nur seinen Wohnort wechselt.
Ein solcher Tempel könnte für Kranke auch im inneren mit einem Fahrstuhl ausgerüstet sein. Das könnte auch sinnvoll sein für diejenigen Methoden, die eine Verwendung des Körpers im Wege der Organspende ermöglichen.
Überhaupt sei hier einmal der Gedanke angerissen, dass wohl nahezu sämtliche Organspendeprobleme gelöst werden könnten, wenn die Organe von Suizidenten planend und sinnvoll verwertet werden könnten, was im Regelfall nicht so ist. Durch unseren kulturell bedingten konventionellen Umgang mit der Frage des Suizids verursachen wir durch Verschwendung von Organen den ungewollten Tod zahlreicher Menschen, die auf diese Organe dringend angewiesen wären. Wir können dies verhindern und haben dies daher auch zu verantworten.

Aus der E-Mail an die Ministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht Datum: 01.03.2020 11:58:28

Sehr geehrte Frau Ministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Lambrecht,

namens und in Vollmacht der Weltanschauungsgemeinschaft Föderation des Determinismus weise ich darauf hin, dass der nichtige § 217 StGB auch Tage nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung immer noch in der aktuellen Gesetzessammlung des Ministeriums aufgeführt wird, als sei dies eine anwendbare Norm.

Ich hoffe auf baldige Abhilfe. Bitte drängen Sie darauf, dass dies schnell umgesetzt wird, damit sich die SPD nicht den Vorwurf verfassungsfeindlicher Bestrebungen einhandelt.

Mit freundlichen Grüßen

für die Föderation des Determinismus, Weltanschauungsgemeinschaft, nicht eingetragener Verein

§ 217 StGB komplett null und nichtig! Datum: 26.02.2020 11:24:43

Das Bundesverfassungsgericht hat § 217 StGB, die Norm mit der Strafbarstellung geschäflicher Beihilfezum Suizid wegen Verfassungswidrigkeit für nichtig erklärt! Dies ist ein Erfolg auch unter Mitwirkung der Föderation des Determinismus.

An dieser Stelle gebe ich kurz den Text vom 20.10.2016 wieder, der von mir als Stellungnahme bei dem Bundesverfassungsgericht eingereicht worden war:

Sehr geehrte Damen und Herren,
für den nicht eingetragenen Verein Föderation des Determinismus, Weltanschauungsgemeinschaft, nehme ich zu den oben genannten Verfahren Stellung. In der Hoffnung auf argumentative
Offenheit des Gerichts wird diese trotz Fristablaufs nachgereicht.

Nach überwiegender Auffasung unserer Mitglieder gibt das Grundgesetz keine Verpflichtung zum Leben her. Das Recht auf Leben darf nicht in eine Pflicht zum Leben umgedeutet werden. Die allgemeine Handlungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht i. V. m. der Menschenwürde beinhalten sogar das ausdrückliche Recht zum Suizid. Sterben müssen wir alle. Da wir den Suizid wählen können, müssen wir in gewissen Grenzen auch wählen, wie wir sterben wollen. Üben wir diese Wahlmöglichkeit nicht aus, so wählen wir in Wirklichkeit auch, nämlich den ungewissen Tod. Es darf allerdings sehr bezweifelt werden, dass wir in dem Fall tatsächlich die richtige Art und den richtigen Zeitpunkt gewählt haben, von der Bühne abzutreten.

Das Recht auf Suizid beinhaltet:
- Ort,
- Zeitpunkt,
- Art und Weise des Todes zu wählen und dies
- ohne Kontrolle oder Mitsprache anderer Menschen zu tun.

Ist dieses Recht von den Grundrechten gedeckt, so wäre es sogar staatliche Aufgabe im Rahmen des Untermaßverbots, leidfreie Methoden zu gewährleisten, denn die Grundrechtsverwirklichung kann ja schlecht vom Zufall abhängen, ob man sich heute noch frei bewegen kann oder morgen bettlägrig ist und nur deshalb jede humane(!) Realisierung der Suizidfreiheit scheitert.

Legitimes staatliches Anliegen beim Eingriff in diese Rechte kann bestenfalls die Sicherung der Allgemeinheit sein, diese vor Schienensuizidenten oder vor von Hochhäusern herabstürzenden Suizidenten zu sein, weil diese physisch oder psychisch andere Menschen gefährden einen Schutz von Personen vor sich selbst, deren Willensfreiheit aufgrund Krankheit oder
Behinderung in Frage steht.

Eine bezüglich dieser legitimen Ziele differenzierte Gesetzeslage liegt nicht vor. Ein legitimes Anliegen, den Suizid generell zu verhindern, zu behindern oder leidfreie Methoden zu entziehen, gibt es nicht. Solche Ziele müssten hinter den Freiheitsrechten zurückstehen.

Tatsächlich geht es bei der Regelung nur um die Suizid-Methodendiskussion, denn die idealen leidfreien Methoden setzen einen Zugang zu geeigneten Medikamenten voraus, zu venösen Zugängen für den Automatismus zur Selbstinjektion: Sie bedingen daher berufliche Professionalität.

Die legale Verfügbarkeit leidfreier Methoden ohne Fremdgefährdung beinhaltet nicht nur die Möglichkeit, den Suizid als solchen zu realisieren. Es geht hierbei auch um ein selbst zu wählendes Lebensgefühl, das Ausdruck von weltanschaulicher Überzeugung, von Persönlichkeit, ja von der Menschenwürde ansich ist, über die eigene Existenz in ihrem Kernbereich selbst frei entscheiden zu können: Insofern ist bereits jetzt die Einschränkung der Methodenverfügbarkeit ein Eingriff in dieses Lebensgefühl, das wiederum einen Kernbereich der persönlichen Weltbildgestaltung ausmacht.

Bei der Einschränkung von Waffen und harten Drogen, die ebenfalls die Einschränkung von Suizidmöglichkeiten mit sich bringen, mögen Sinn und Zweck noch auffindbar sein‑ Norm wirkt wie ein Verweis auf die Tüte aus dem Mülleimer oder auf die Schiene.

Dabei wären in allen Bereichen ausreichende Differenzierungen zum Schutz etwa depressiver Menschen möglich, wenn nämlich eine ernstzunehmende Willensentscheidung hinsichtlich des Suizides in ausreichend langer Zeit zuvor willensfrei dokumentiert wird oder wenn ein Gesetz die ausreichende Willensfreiheitsprüfung für die kontrollierte Methodenverfügbarkeit regeln würde, durch Ärzte – aber besser vielleicht durch Juristen (Notare) oder beides.

Frohes neues Jahr! Datum: 03.01.2020 11:29:52

Das Bild stammt vom Neujahrstag 2020:

Die alten Germanen glaubten, dass in den „Zwölf Nächten“ oder auch „Rauchnächten“ ab der Wintersonnenwende die Nebel zwischen den Welten (zu den Ahnen und Göttern) durchlässig würden.

Wenn man in den Nebelschwaden im Wald steht, kann man diese Vorstellung nachempfinden: Die subjektive Unschärfe regt die Phantasie an, was ist da im Gebüsch, welches Tier sitzt dort drüben? Ach nein, doch nur ein Baumstumpf.

Doch je genauer man darüber nachdenkt, umso mehr stellt man fest, dass objektiv auch jenseits des Totholzes alles nur bestimmt sein kann.




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(Stand April 2018).

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