Determinismus und Kausalgesetz 


Inhalt:
Definitionen
Quantenphysik
Kritik am Indeterminismus
Willensfreiheit und Kausalitätsgesetz

Determinismus (lat.),
im weiteren Sinne die philosophische Lehre, nach der die gesamte Natur einschließlich des Menschen und seiner Handlungen dem ausnahmslos geltenden Kausalgesetz (siehe dort) unterworfen ist; im engeren Sinne heißt jede Philosophie oder Religion, die behauptet, dass der Mensch keine Willensfreiheit besitze, deterministisch.
(Determinismus, Meyers Lexikon, 3. Band, 1925)

Kausalgesetz,
der allen Realwissenschaften als Voraussetzung (Axiom) zugrundeliegende Satz, dass jede Veränderung eine Ursache habe, dass jedes Ereignis an eine Summe von Umständen geknüpft sei, bei deren Abwesenheit (oder unvollständiger Anwesenheit) es nicht eintreten kann und bei deren Vorhandensein es mit Notwendigkeit eintritt.
(Kausalgesetze, Meyers Lexikon, 6. Band, 1927)

Von diesen Definitionen wird im Folgenden der Einfachheit halber ausgegangen.
Die Verwendung der Begriffe Ereignis, Umstand oder Ursache ist aus sprachlichen Gründen auch ersetzbar durch Ereignissumme, Umstandssumme oder Ursachensumme.

Die hier verwendete Definition ist nicht deckungsgleich mit der Beschreibung des Marque de Laplace.
(hier zum -> Determinismusverständnis des de Laplace)


Aus dem richtigen Verständnis dieser Definition des Kausalgesetzes ergibt sich der Determinismus, die Bestimmtheit allen Seins, auch der Vorherbestimmtheit, ebenso das Feststehen der Vergangenheit (auch wenn Letzteres als selbstverständlich angesehen wird). Jede Veränderung hat danach nicht irgendeine Folge, sondern eine ganz bestimmte.



Eine indeterministische Sichtweise liegt demgegenüber vor, wenn angenommen wird, dass das Kausalgesetz zumindest in einem Fall nicht gilt, wenn nämlich behauptet wird, dass eine Summe von Umständen eben nicht immer eine bestimmtes Ereignis zur Folge haben, sondern unterschiedliche Ereignisse folgen können. Das ist das Selbe, als wenn man behauptet, dass ein Ereignis zumindest zum Teil ohne Ursache eintritt, denn nach dieser Behauptung gibt es für die Abweichung des Ereignisses keine Ursache - ansonsten wurde nicht die selbe Summe von Umständen betrachtet. Es geht hier nicht um die Fälle, in denen die genaue Ursache lediglich unbekannt ist sondern um die Frage, wie sich die Realität grundsätzlich verhält.

Grundsätzlich ist es unmöglich, allein aufgrund praktischer Erfahrung aus einem geschlossenen System heraus mit allerletzter Sicherheit zu erkennen, ob es vollständig determiniert ist oder nicht. Jeder Beweisantritt allein aufgrund bloßer Erfahrungswerte  ist daher nur beschränkt brauchbar. Für ein Männchen auf einer Karambolage-Billiardtischwelt lassen sich bestimmte Bewegungen der Kugeln nachvollziehen, die Rollbahnen der Kugeln können durchaus deterministisch erscheinen. Das Männchen sieht nicht, was außerhalb des Tisches stattfindet. Aufgrund des bloßen Erfahrungswertes auf die abgeschlossene Determination der Billiardtischwelt zu schließen, geht für das Männchen fehl: Es erkennt seinen Fehler in dem Moment, in dem eine Hand eine Kugel vom Tisch nimmt oder der Tisch umgestoßen wird - es sieht, dass das System weiter geht, als das, was es erkannt hat. Das selbe gilt erst recht für den Determinismus, zumal zunächst bei jedem nicht vollständig erforschten, erkannten und erklärbaren System die Ursachen nicht vollständig erkennbar sind. Die Nichterkennung von Ursachen ist also der Urzustand.

Nahezu alle naturwissenschaftlichen Untersuchungen bestätigen indes das Kausalgesetz. Der Erfahrungswert spricht für den Determinismus. (Die Beurteilungen gehen allerdings bereits hier weit auseinander.) Im Nachfolgenden soll auch untersucht werden, ob die Gesetze der Logik für Determinismus oder Indeterminismus sprechen.

Zum praktischen Nachweis des Indeterminismus genügt der Beweis eines einzigen winzigen Bereichs der sich indeterministisch verhält: Damit wäre der Determinismus insgesamt widerlegt.
Nun meinen einige Personen, diesen Bereich in der Quantenphysik gefunden zu haben, maßgeblich in der kopenhagener Interpretation der Quantenmechanik, insbesondere der heisenbergschen Unschärferelation.

Quantenphysik
Es darf hierbei aber nicht vergessen werden, dass die Messergebnisse der Quantenphysik nicht eindeutig und zufriedenstellend erklärt werden können.
Unsere Vorstellung vom Atom ist nur ein Modell, d. h. eine praktisch vorstellbare Beschreibung einzelner Eigenschaften - ohne dass wir ein Atom ansehen könnten. Selbst der Welle-Teilchen-Dualismus ist ansich so logisch wie die Dreifaltigkeit einer Gottheit, es handelt sich um eine Hilfskonstruktion, weil sich Welle und Teilchen ansich widersprechen, eine Welle muss stets eine Audehnung haben, während ein Teilchen in der klassischen Vorstellung örtlich begrenzt ist. Die Beschreibung ist ebensowenig konkret vorstellbar, als würden wir sagen, das Elektron ist ein kleiner Stein und gleichzeitig ein Teich. Das Modell, unsere Vorstellung vom Elektron und damit auch von dem gesamten Atom, ist offensichtlich unvollständig. Wir können feststellen, dass es da ist und wir können Aussagen über seine Beschaffenheit treffen, wir können Welleneigenschaften und Teilcheneigenschaften erkennen, viel mehr aber auch nicht. Entsprechendes gilt erst recht für die komplexeren Beobachtungen der Quantenphysik, die Unvollständigkeit des Modells setzt sich dort zwangsläufig fort. 

Weiter sollte beachtet werden, dass es sich bei der kopenhagener Interpretation keineswegs um eine bewiesene Theorie handelt, ja nicht einmal um eine umstrittene Theorie: Es handelt sich um eine Interpretation einer Theorie, der Quantentheorie, letztendlich um die Interpretation von Messergebnissen, die aber nüchtern betrachtet nicht zum Nachweis des Indeterminismus geeignet ist. Die Quantenphysik ist ein Bereich, der eindeutig nicht vollständig durchschaut wird und in dem nicht einmal verscheidene Daten beliebig gleichzeitig gemessen werden können. Indeterminismus im eigentlichen Sinne sollte mit der kopenhagnere Interpretation der Quantenphysik gar nicht behauptet werden:

Die Physik hat vielfach seit 1927 die Realität als praktisch indeterministisch beschrieben, was nicht gleichbedeutend ist mit dem Umstand, ob etwas auch theoretisch indeterministisch sein kann. Der Umstand, dass man nähere Ursachen etwa nicht erforschen kann, wurde ausdrücklich der Messproblematik zugeschrieben. Die Messung erschien und erscheint allerdings praktisch und theoretisch unmöglich.

Heisenberg und Bohr - die Hauptbegründer der kopenhagener Deutung - und viele andere Physiker sind viel zu handwerklich und praktisch an die Sache herangegangen, als dass sie über einen Umstand, den sie nicht messen konnten, überhaupt eine weitergehende Aussage getroffen hätten. Soweit in der kopenhagener Deutung der Quantentheorie eine Aussage über Akausalität enthalten ist, besagt diese im ursprünglichen Sinne nur, dass praktisch keine Ursachen nachweisbar sind und darüber hinaus, dass sie auch nicht nachweisbar sein werden, nicht aber, dass sie im eigentlichen Sinne nicht vorhanden sein können.
Der Ausgangspunkt – die heisenbergsche Unschärferelation – musste aussagen, um in der Physik anerkannt zu werden, dass sie alle möglichen Messergebnisse ausgeschöpft hatte und daraufhin eine Formel zur Beschreibung dieser Realität liefern konnte. Es ging von vornherein nur um die gemessene Realität, nicht um die denktheoretische. Die Unschärferelation beschreibt eine naturgeseltzliches Verhalten einer Messproblematik, so dass man sich fragen muss, inwieweit die Unschärferelation überhaupt selbst ein Naturgesetz im eigentlichen Sinne sein kann. 

Genau daran hatte Einstein Anstoß gefunden, der in seinen Überlegungen und Beschreibungen der Realität stets über die bloßen Messergebnisse des Labors hinaus ging, dem es nicht nur um die Messergebnisse ging, sondern auch um die dahinter liegende Realität, hier zu Heisenberg:

„Sie sprechen nämlich auf einmal von dem, was man über die Natur weiß, und nicht mehr von dem, was die Natur wirklich tut. In der Naturwissenschaft kann es sich aber nur darum handeln, herauszurbingen, was die Natur wirklich tut.“
(Albert Einstein, Quantentheorie und Philosophie, Werner Heisenberg, Reclam 1979, S. 39).

Eine Wahrscheinlichkeitsformel konnte zwar richtig sein, aber nicht die Realität beschreiben, die stets bestimmt sein musste. Anders ausgedrückt musste eine Wahrscheinlichkeitsbeschreibung immer ungenau sein. Die heisenbergsche Unschärferelation wäre damit Gefahr gelaufen, allenfalls als formelhafte Beschreibung von Messergenissen eingeordnet zu werden - wie es hunderte gibt - nicht aber als Naturgesetz zur Beschreibung der Realität. Heisenberg hätte dafür kaum Ruhm geerntet. Die kopenhagener Interpretation suchte ihm diesen Ruhm zuzusprechen
, die heisenbergsche Unschärferelation wurde als Formel zur Beschreibung des Status-quo der Messergebnisse ausnahmsweise als Naturgesetz anerkannt. Die Begründung des Ausnahmefalls lag gerade darin, dass als nachgewiesen galt, dass eine weitere Forschung und bessere Messung auf diesem Gebiet unmöglich war.

Auf die Problematik war Heisenberg gleich zu Beginn der Interpretation durch Albert Einstein hingewiesen worden und hatte die Determinismus-Frage ausführlich im engeren Kreise diskutiert: Letztendlich hatte er einräumen müssen, einen anderen Realitätsbegriff heranzuziehen, als ihn die klassische Physik verwendet hatte. Mit der Aussage, dass in einem bestimmten Bereich keine Ursache vorhanden war, hatte Heisenberg lediglich aussagen wollen, dass zwischen zwei Messergebnissen eine Veränderung stattfand, es aber als unmöglich angesehen wurde, jemals Messergebnisse über diesen dazwischen liegenden Zeitraum zu bekommen und somit messbare Aussagen über diesen Vorgang zu machen. Zum Verständnis der Kopenhagener Deutung der Quantentheorie sagte er: 

„Aber was geschieht denn wirklich in einem Atomvorgang? … Was man aus der Beobachtung entnimmt, ist aber eine Wahrscheinlichkeitsfunktion, also ein mathematischer Ausdruck, der Aussagen vereinigt über ‚Möglichkeiten oder Tendenzen mit Aussagen über unsere Kenntnis von Tatsachen. Daher können wir das Ergebnis einer Beobachtung nicht vollständig objektivieren. Wir können nicht beschreiben, was zwischen dieser Beobachtung und der nächsten passiert.“ (Werner Heisenberg, Quantentheorie und Philosophie, Reclam 1979, S. 50)

Eine Positionierung Heisenbergs zu Gunsten des Indeterminismus ist darin nicht enthalten.

Wegen der Ungenauigkeit möglicher Aussagen und der Unmöglichkeit, eine widerspruchsfreie Beschreibung der Realität abzugeben, sagte Heisenberg:

„Dies bedeutet, dass schon der Begriff Geschehen auf die Beobachtung beschränkt werden muss.“ (Werner Heisenberg, Quantentheorie und Philosophie, Reclam 1979, S. 53).

Auch den Begriff des „Quantensprungs“ erklärte Heisenberg in diesem Sinne, dass sich unsere Kenntnis von der Beschaffenheit des beobachteten Bereichs plötzlich ändern kann und dass die unstetige Änderung unserer Kenntnis den Begriff „Quantensprung“ rechtfertige. (Werner Heisenberg, Quantentheorie und Philosophie, Reclam 1979, S. 56). Es ging also um die sprachliche Beschreibung der Messergebnisse nicht aber um eine Aussage über die Beschaffenheit der Realität, die Heisenberg für unmöglich hielt. Niels Bohr dürfte dies ähnlich gesehen haben, sind doch Bohr und Heisenberg die Hauptvertreter dieses Terminus gewesen, die auf der Solvay-Konferenz 1927 versuchten, Albert Einstein von dieser sprachlichen Bezeichnung zu überzeugen. Einsteins Weigerung und seine ausdrückliche Betonung, wie er die Sache verstehe, konnten die sprachliche Verwirrung nicht mehr verhindern.

Selbst im Spiegel Artikel „Rebellion der Natur“ (50/1966) vom 05.12.1966, S. 151, wird noch behauptet, Heisenberg habe eine „
Demontage des Determinismus“ betrieben und behaupte, dass das Kausalgesetz in der Atomphysik keine Geltung habe. Wie man dem Artikel entnehmen kann, wurde die Thematik unsinnigerweise sogar zum ideologischen Gegenstand des kalten Krieges erhoben.

Um diese Verwirrung zu erklären brachte, Schrödinger das Katzenbeispiel. Schödinger befasst sich zwar nicht mit der Unschärferelation, sondern mit dem radioaktiven Atomzerfall, das nachfolgende Beispiel dient aber dazu, die Art und Weise des selben Sprachgebrauchs in der Physik zu verdeutlichen: Dieser hypothetische Versuchsaufbau besagt, dass eine Katze in eine Kiste eingesperrt wird mit einem radioaktiven Atom. In dem Moment, in dem das Atom zerfällt, wird ein Mechanismus ausgelöst, der die Katze tötet. Der Betrachter öffnet die Kiste nach 10 Minuten. Da die Ursachen für den Zeitpunkt des Atomzerfalls nicht erkennbar sind und sich nur die Wahrscheinlichkeit messen lässt, weiß man nicht, ob die Katze tot oder lebendig ist, so lange die Kiste geschlossen ist. Gegenstand der Betrachtung ist hier zwar der Atomzerfall und nicht die Unschärferelation: Schrödinger verdeutlicht mit diesem Beispiel aber auch nur die Verwendung der Sprache in der Physik im selben Sinne wie bei der kopenhagener Interpretation: Er sagt nämlich, dass nach dem Sprachgebrauch der Quantenphysik die Katze in dem Zeitraum, in dem die Kiste geschlossen ist, sowol tot, als auch lebendig ist, die Zustände „tot“ und „lebendig“ überlagern sich. Ihr Zustand ist indifferent. Schrödinger hat genau benannt, was man in der Physik damals als erkennbare Realität bezeichnet hat und damit glasklar ausgedrückt, dass es dabei zwar im Sinne praktischer Messbarkeit, nicht aber prinzipiell um Indeterminismus und Determinismus ging.

Eben das war den Geistern der kopenhagener Deutung auch heftigst vorgeworfen worden, dass sie quasi eigenmächtig Begriffe zur Beschreibung der Physik abgeändert hatten und nicht von der wirklichen Beschaffenheit der Natur gesprochen hatte: Letztendlich traf man damit lediglich Aussagen über die messbare Realität, nicht aber über die hinter den Messungen stehende Realität, die im klassischen Sinne Gegenstand der Physik ist.

Man müsste Heisenberg schon allerhand Kurzsichtigkeit vorwerfen, wenn man behauptet wollte, er habe die Quantenphysik zunächst tatsächlich als Nachweis des Indeterminismus angesehen, aber später zurückgerudert und alles für ein sprachliches Missverständnis erklärt, als er nach Diskussionen mit diversen Philosophen feststellte, dass diese Position ein logischer Fehlschluss war. Es gibt keinen Nachweis dafür, dass Heisenberg und Bohr die Kopenhagener Interpretation jemals in derart unsinniger Art und Weise verstanden hätten.

Richard P. Feynman brachte die Problematik der Unschärferelation und den Grund für die Annahme als Naturgesetz folgendermaßen auf den Punkt (aus einem Forum, genaue Quelle unbekannt):

„Wir möchten einen ungemein wichtigen Unterschied zwischen der klassischen und der Quantenmechanik hervorheben. Es war die rede von der Wahrscheinlichkeit, daß ein Elektron unter bestimmten Voraussetzungen ankommt. Dabei haben wir stillschweigend vorausgesetzt, es sei bei unserer experimentellen Anordnung (oder sogar in der bestmöglichen) unmöglich, genau vorherzusagen, was geschieht. Wir können lediglich die Wahrscheinlichkeit vorhersagen! Trifft dies zu, dann bedeutet es, die Physik hat den Versuch aufgegeben, exakt vorher sagen zu wollen, was unter bestimmten Umständen passiert. Ja! Die Physik hat in der Tat aufgegeben. Wir sehen keine Möglichkeit vorherzusagen, was in einer gegebenen Situation geschieht; mittlerweile sind wir der Überzeugung, es ist unmöglich - das einzige, was sich vorhersagen läßt, ist die Wahrscheinlichkeit verschiedener Ereignisse.

Die kopenhagener Deutung der Quantentheorie ist letztendlich keine Erklärung der Beschaffenheit der Natur, sondern lediglich eine sprachlich äußerst missverständliche Erklärung, dass keine weiteren Erkenntnisse möglich sind. Eine Behauptung des Indeterminismus liegt in der kopenhagener Deutung der Quantentheorie bei richtigem Verständnis der benutzten Wörter nicht. Jedem, der meinen Worten nicht glauben mag sei Werner Heisenbergs Heftchen ans Herz gelegt, „Quantentheorie und Philosophie“, erschienen im Reclam Verlag, ISBN-13: 978-3-15-009948-3; ISBN-10: 3-15-009948-X. Die sprachliche Missverständlichkeit hat seit 1927 in einem verheerenden Maße dazu beigetragen, dass die Quantenphysik ohne weiteres Nachdenken (so!) für den Nachweis des Indeterminismus gehalten wird.

Aus der praktischen Unvorhersagbarkeit kann man nicht die Schlussfolgerung ziehen, die Realität verhalte sich akausal. Es mag zwar die Berechenbarkeit der Zukunft gelegentlich als wesentliche Eigenschaft des Determinismus beschrieben worden sein. Gemeint ist damit aber lediglich das naturgesetzliche Verhalten, nicht aber, dass die Menschheit die Realität in allen Bereichen jemals vorherberechnen können wird - denn dies würde eben absolut vollständige Kenntnis über die Beschaffenheit des zu berechnenden Vorgangs und dessen Naturgesetzlichkeiten voraussetzen. Wir können ja nicht einmal das Wetter aufgrund seiner Komplexität langfristig vorherberechnen: Diese Unfähigkeit hat jedoch mit der Determinismusfrage nichts zu tun.

Der Umstand, dass sich etwas nicht messen lässt, bedeutet auch nicht zwangsläufig, dass es nicht da ist. Das wissenschaftliche Sparsamkeitsprinzip würde erst dann greifen, wenn eine einfachere, abschließende Erklärung vorhanden wäre. Abschließend ist die vorliegende „Erklärung“ jedoch keineswegs.

Es liegt bis heute nicht einmal ein einheitliches Modell des Atoms vor, geschweige denn eine sichere Vorstellung vom Elektron. Daher ist es nicht möglich, die Kausalabläufe vollständig zu erkennen. Wir können über die Quantenphysik nur so weit etwas aussagen, als wir messen und schlussfolgern können. Aus der nicht ausreichenden Möglichkeit, das System anzusehen und den nur statistisch einzuordnenden Messergebnissen lässt sich keine Schlussfolgerung auf akausale Ereignisse ziehen. Man könnte ansonsten in jedem System so vorgehen, dass man nicht vollständig erforscht hat oder nicht vollständig erforschen kann. Aus Gründen der fehlenden Logik verbietet sich diese Schlussfolgerung sogar. Die Annahme einer indeterministischen Erscheinung ließe sich - abgesehen von den weiteren logischen Problemen - allenfalls für ein System annehmen, dass man vollständig verstanden hat und von dem man glaubt, dass einem abschließend und vollständig alle Daten zur Verfügung stehen: Hiervon ist man im Bereich der Quantenphysik weit entfernt. Bei richtiger Betrachtung lassen sich aus der Quantenphysik keine sicheren Schlüsse zu Gunsten des Indeterminismus ziehen. Die Begründer der kopenhagener Interpretation waren sich dessen in jedem Fall bewusst.

Indeterminismus würde „echten Zufall“ bedeuten, dass es Ereignisse ohne Ursache geben würde. Im Bereich der Quantenphysik würde das sogar bedeuten, dass das gesamte Kausalitätsprinzip dort nicht gelten würde. Im Bereich der Physik ist es durchaus sinnvoll, zunächst als unmöglich vorausgesetzten Umstände als Arbeitsgrundlage heranzuziehen. Die Konsequenzen des behaupteten Indeterminismus sind aber bis heute nicht vollständig durchdacht! Diese Arbeitsgrundlage hat sich mittlerweile verselbständigt und wird nun von nicht wenigen Physikern für eine reale Erklärung gehalten.

Man könnte einwenden, dass die Deterministen durch den überragenen Erfahrungswert quasi einen unfairen Vorteil für ihre Theorie hätten. Vor allem könnte man gegen jeden praktischen Nachweis, bei dem ein und der selbe Umstand zweimal unterschiedliche Wirkungen haben kann, einwenden, dass lediglich die wahre Ursache für die unterschiedliche Wirkung eben noch nicht entdeckt wurde und so könnte man den Nachweis stets ablehnen. Es fragt sich also, ob hier eine unberechtigte Erwartungshaltung zu Gunsten des Determinismus vorliegt: Ist aber der Indeterminismus - abgesehen von der praktischen Erfahrung - überhaupt konsistent?

Die Indeterministen, die die Quantenphysik für ihre Zwecke ausschlachten wollen, sagen im Grunde folgendes: Wir gehen in dem unerforschbaren Bereich der Quantenphysik davon aus, dass es keine Ursachen gibt, während wir in jedem sonstigen nicht erforschten Bereich offen an die Frage herangehen, ob es dort überhaupt Ursachen gibt. Nur aus Gründen der Effektivität stellen wir in sonstigen nicht erforschten Bereichen auf die Frage ab, welches denn die jeweiligen Ursachen sein könnten. Wenn man derart offen an jedwede Erforschung unbekannten Terrains heran geht, müsste man dann aber nicht jeden noch so hieb und stichfesten Beweis in Frage stellen mit der Annahme des Indeterminismus, nachdem alles nur wie ein Kausalablauf erscheint, aber es sich in Wahrheit ebensogut zuträgen kann, wie bei Harry Potter?

Wer zu dieser Thematik Wikipedia zu Rate zieht, wird schnell feststellen, dass dort die Thematik auf den Kopf gestellt wird. Es lässt sich dort jedoch aufgrund der dortigen personellen Übermacht der Indeterministen nicht einmal ein entsprechendes Argument in dem dortigen Punkt „Diskussion“ unterbringen.

Kritik am Indeterminismus
Der Indeterminismus ist die Behauptung, dass das oben definierte Kausalgesetz nicht in allen Bereichen gilt.

Wenn sich bestimmte Umstände bereits der Theorie nach grundsätzlich nicht berechnen lassen, sagt das Naturgesetz aus, dass sich etwas nicht naturgesetzlich verhält, also übernatürlich. Etwas geschieht im wahrsten Sinne des Wortes „irgendwie“, aus nichts wird etwas, es „bildet“ sich Information. Ich frage mich, ob man eine solche Beobachtung überhaupt als Naturgesetz bezeichnen könnte - es wäre eher ein Natur-nicht-gesesetz. 

Die Frage, weshalb eine akausale Erklärung grundsätzlich nicht logisch ist, scheint nicht allen Betrachtern gleichermaßen eingängig zu sein: Die Naturwissenschaft stellt stets die Frage, wie etwas funktioniert und warum. Mit der Antwort, dass dies akausal, also irgendwie passiere, ist man dann so schlau wie zuvor. Diese Aussage ist nicht einmal gleichbedeutend mit der Antwort, dass man nicht wisse, wie etwas funktioniert - das wäre jedenfalls noch eine wissenschaftlich vertretbare Antwort. Ansich ist die Behauptung der Akausalität nicht einmal die Behauptung eines Funktionierens im eigentlichen Sinne:  Die Nicht-Beschreibbarkeit ist nicht zur Beschreibung der Realität geeignet, es ist überhaupt keine Vorstellung von etwas realem.

Wenn Sachverhalt A zu B führt, besagt der Indeterminismus, dass das zumindest in einem Bereich auch nicht der Fall sein könne und zwar ohne die Abweichung beschreiben zu können, mit der Behauptung, dass es für die Abweichung keinen Grund gibt, dass die Abweichung also grundsätzlich nicht verstehbar und nicht beschreibbar ist. Die Erklärung, dass die Abweichung nicht erklärbar ist, ist ihrerseits keine Erklärung.
Es handelt sich um das Gegenteil einer Erklärung, es ist die Behauptung, dass ein Vorgang grundsätzlich nicht zu verstehen sei, selbst bei höchster übermenschlicher Intelligenz und allumfassendem Wissen. Die Unerforschbarkeit wird damit zum Prinzip erhoben, wie man es auch bereits zur Zeit der Hölenmenschen hätte tun können - mit dem Unterschied, dass wir immer noch wie die Hölenmenschen hausen würden.



Es muss eingeräumt werden, dass hier zwischen Indeterministen und Deterministen zum Teil grundlegend unterschiedliche Vorstellungen bestehen, wie die Realität beschaffen sein kann bzw. wie sie zu erklären sein muss. Der Determinismus geht davon aus, dass die Realität überhaupt erklärbar ist in der Art, dass man einen Bauplan von ihr erstellen könnte. Übertragen in den allgemeinen Sprachgebrauch etwa würde das hinsichtlich eines Autos bedeuten, dass man es nicht verstanden hat, wenn man es fahren kann, sondern erst dann, wenn man einen Bauplan zum Nachbau auch des Motors erstellen könnte. Der Indeterminismus geht auf das Autobeispiel bezogen davon aus, dass bestimmte Bereiche eine Wirkung auslösen, aber es keinen Grund gibt. Der Motor wird als „Black Box“ zur Beschreibung der Realität als ausreichend angesehen und es wird auch noch behauptet, dass in der Blackbox nichts enthalten ist, obwohl man selbstverständlich nicht hineinsehen kann. Der Indeterminist sieht, dass aus der Blackbox ein veränderter  Sachverhalt herauskommt, zieht daraus aber nicht die Schlussfolgerung, dass etwas dahinter stecken müsste. Natürlich behaupten die Indeterministen nicht, dass ein Automotor etwas akausales ist, das Beispiel dient nur der Verdeutlichung der grundsätzlichen Anforderung an eine Erklärung.

Abstrahiert man dieses Prinzip wie im Film dargestellt, kommt aus der „Zufallsblackbox“ immer ein veränderter Zustand heraus. Die Veränderung erfolgt aus Sicht der Indeterministen ohne Ursache, also aus dem Nichts. Der Indeterminist spricht hier vom echten Zufall. Vom unechten Zufall spricht der Indeterminist, wenn er den Inhalt der Blackbox lediglich nicht kennt. Beim echten Zufall aber muss der Indeterminist behaupten, den Inhalt der Blackbox zu kennen, nämlich das Aufeinaderfolgen von Zustandsveränderungen, ohne jede inhaltliche bzw. kausale Verknüpfung: In der Blackbox geschieht nichts, obwohl der Zustand später ein anderer ist.

Aus Nichts wird eine Zustandsveränderung, eine Informationsveränderung, obwohl man per Definition natürlich nicht sagen kann, was das genau sein soll oder was sich dort abspielt. Der Determinist dagegen schlussfolgert aus der Beobachtung aller sonstigen Kausalvorgänge, dass in jeder Blackbox ein kausaler Vorgang vorhanden sein muss und lehnt die Existenz des „echten“ Zufalls ab.

Nach dem Indeterminismus müsste jeder Frage nach einer Ursache im Grunde die Frage vorweg gestellt werden, ob die Frage überhaupt zulässig ist, ob es also überhaupt einen Grund gibt oder geben kann… Nach deterministischer Auffasung ist „zufällig“ jedoch  stets nur das, dessen Ursache wir nicht erkennen können. Nimmt man an, dass, dass unsere Welt grundsätzlich auch als indeterministische Welt in Betracht kommt, muss jedes Naturgesetz unter einen Generalvorbehalt gestellt werden, dass nämlich entweder dieses Naturgesetz gilt, oder eben Indeterminismus vorliegt. Newtons Beobachtung des fallenden Apfels hätte es dann in der damaligen Form nicht gegeben. Als Indeterminist hätte er zwar beobachten können, dass der Apfel immer in der gleichen Art und Weise vom Baum fällt. Er hätte daraus bei grundsätzlicher Annahme der Möglichkeit des Indeterminismus jedoch schlussfolgern müssen, dass der Apfel eben auch jederzeit ganz anders vom Baum fallen könne, zwischendurch im Fallen Innehalten könne oder mit einer Abweichung zur Seite fallen können, wenn eben gerade der Indeterminismus seine Hände im Spiel habe. Einer weiteren Erklärung hätte dies nach indeterministischer Auffassung überhaupt nicht bedurft!

Ein „Naturwissenschaftler“, der Indeterminist oder Indeterminismus-Agnostiker ist, kann z. B. eine Messungenauigkeit als Messfehler deuten oder diese oder jene Gründe anführen. Stetsmüsste er aber hinzusetzen, dass auch Indeterminismus im Spiel gewesen sein könnte - und zwar auch dann, wenn später etwa ein schlampiger Versuchsaufbau festgestellt wird. Die Aussage, dass auch Indeterminismus im Spiel gewesen sein könne, bräuchte aus Sicht des Indeterministen nicht einmal näher begründet zu werden, weil man im Indeterminismus von vornherein von der Möglichkeit völlig grundloser Ereignisse ausgehen muss. Wer in der Quantenphysik grundlose Vorgänge für möglich hält, hat keinen Grund, diese Annahme anderen Bereichen zu verweigern.

Natürlich setzt die Sichtweise des Kausalgesetzes gerade voraus, dass die Realität grundsätzlich beschreibbar, erklärbar und verstehbar ist, wenn auch nicht für den Menschen, so aber doch zumindest prinzipiell. Diese grundsätzliche Einschätzung beruht natürlich auch auf dem Erfahrungshorizont der Naturwissenschaften. Die Naturwissenschaft schlussfolgert, dass alles naturwissenschaftlich erklärbar ist. Mir ist allerdings noch keine logische Erklärung untergekommen, nach der das grundsätzlich anders sein könnte - kein Wunder, es ist ja auch eine Tautologie, dass Unerklärbarkeit eine Erklärung ausschließt. Eine solche „Erklärung“ wäre eben logisch gar nicht denkbar, weil Begriffe wie „Logik“ und „Erklärung“ oder „Verständnis“ an etwas Unerklärlichem scheitern müssen. Der Indeterminismus steht damit jenseits dieser Begriffe.  Der Indeterminismus ist die Korrumpierung von Wissenschaft, Logik, Erklärbarkeit und Rationalität, er ist damit unvereinbar. 
(-> zur Unmöglichkeit von Undenkbarem)

Der Erklärungsmangel des beschriebenen Objekts setzt sich in der Theorie fort, für die es ihrerseits keinen Grund geben kann, als die Feststellung, dass Sachverhalte vorliegen, deren Ursachen man nicht benennen kann. Darüberhinaus bleibt der Indeterminismus bloße Behauptung.

Wer sich mit der Behauptung des Indeterminismus abspeisen lässt, wer die Lückenhaftigkeit ansich bereits als Erklärung gelten lässt, muss sich fragen lassen, was er von Märchen wie dem Froschkönig hält, in dem sich – Puff! - der Frosch in einen Prinz verwandelt. 

Das Problem ist, dass wir in der Natur fast überall bei grober Betrachtung zunächst die genauen Ursachen und Gesetzmäßigkeiten nicht erkennen und erst durch Forschung die Naturgesetze entdecken. Wir haben in den meisten Bereichen zunächst den Eindruck, dass sie keinen Gesetzmäßigkeiten unterliegen und entdecken sie erst später. Hier wird geradezu ein wissenschaftsfeindliches Element des Indeterminismus deutlich, der einen Bereich unter Einbeziehung einer paradoxen „Erklärung“ für abschließend erforscht erklärt.  Die Quantenphysik bietet ebensowenig einen Beweis für nichtkausale Ereignisse, wie jeder andere Bereich, der nicht durchgängig erforscht ist. Es mag sogar zutreffen, dass Bereiche der Quantenphysik aufgrund von Messproblematiken bis auf absehbare Zeit praktisch nicht näher erforschbar ist. Das ändert jedoch nichts an der Fehlerhaftigkeit der Schlussfolgerung von den Messergebnissen auf den Indeterminismus.

Es lässt sich zusammenfassen, ohne auf alle einzelnen Erkenntnisse der Physik hier einzugehen:
1. Die Erkenntnisse der Physik sind keinerlei Beleg für den Indeterminismus.
2. Indeterminismus ist keine logisch denkbare Erklärung.
3. Die Schlussfolgerung ist der Determinismus.

Aus dem Umstand, dass man nicht in der Lage ist, etwas im Sinne des Determinismus zu beschreiben, lässt sich nicht der Umkehrschluss ziehen, dass es indeterministisch sein müsse.

Neulich an meinem Yogi-Teebeutel:
Yogi Tea: So etwas wie Zufall gibt es nicht.


Willensfreiheit und Kausalgesetz
Dreh- und Angelpunkt der Diskussion um Willensfreiheit ist das Verständnis vom Begriff der Freiheit ansich. Das Vorhandensein von Handlungsalternativen wird meistens als Voraussetzung von Freiheit angenommen, andere meinen sogar, dass überhaupt nur ein akausaler Wille frei sein könne, weil sonst von vornherein feststehe, welche Willensentscheidung getroffen werden müsse.

Versteht man den Geist als etwas physisches, dann muss auch er dem Kausalgesetz unterworfen sein. Wir wehren uns gerade aus diesem Grunde nur zu gern gegen das Kausalgesetz, weil wir doch unseren eigenen Geist als frei empfinden. Das liegt allerdings daran, dass wir die Ursachen für unsere jeweiligen Gedanken grundsätzlich nicht intuitiv wahrnehmen können:



Wir können die Ursachen unserer Gedanken nicht fühlen. 
Bei genauer Überlegung kommt man zu dem Ergebnis, das ein Mensch mit einem akausalem Willen wahnsinnig wäre: Wenn der als frei empfundene Wille akausal wäre, dann würde es weder einen Grund geben, dass der Wille gleich bleibt, noch würde es einen Grund geben, dass er sich ändert. Die Frage nach dem Grund würde sich ja verbieten. Die Meinung wäre also irgendwie im Sinne des echten Zufalls, erst recht nicht abhängig von guten Gründen... Es gibt Menschen, deren Willen nicht von den Ursachen bestimmt wird, wie dies bei gesunden Menschen der Fall ist, sondern von anderen Ursachen. Diese Menschen denken nicht akausal, aber sie sind in schwerstem Maße schwachsinnig. Der Schwachsinn eines akausalen echt zufälligen Willens würde deren Lebensunfähigkeit um ein vielfaches übersteigen. Die Intelligenz wäre gleich Null. Das gilt zumindest, wenn die Akausalität der empfundenen Freiheit des Willens entsprechen würde. In diesem Fall würde sich ein Mensch nicht oft eine geladene, entsicherte Pistole an den Kopf halten können, ohne abzudrücken, wenn eben diese Freiheit echt zufällig wäre.

Nehmen wir einmal an, dass unsere Empfindung der Willensfreiheit nicht die Freiheit abbildet, die wir haben, sondern dass die Akausalität im Rahmen zahlreicher festgelegter Parameter nur einen sehr kleinen Bereich betrifft:
Dann könnte bei dem Pistolenbeispiel auch einen Einfluss haben, dass man ein glückliches Leben führt, das Leben genießen möchte, dass ein Schuss vielleicht schief gehen könnte und man große Schmerzen erleidet: Wenn aber auch in diesem Fall das Hirn die Entscheidung letztendlich wie ein echter Zufallsgenerator auswerfen würde, deren Wahrscheinlichkeit lediglich besonders gering wäre, dann bräuchte ein Mensch statistisch gesehen eben nur oft genug an das Abdrücken zu denken, um es letztendlich auch zu tun. Die statistische Unwahrscheinlichkeit würde sogar besagen, dass sich auch ein glücklicher, zufriedener Mensch, der Schmerzen und den Tod fürchtet, gleich beim ersten mal abdrücken könnte, ohne dass sich die Frage nach dem „Warum“ stellen würde, es wäre eben ein statistisches Ereignis, dass zwar unwahrscheinlich wäre, aber eben durchaus möglich.

Die Schlussfolgerung von empfundener Willensfreiheit auf den Indeterminismus wäre in diesem Fall nicht zulässig. Der Behauptung würden sich verschiedene Fragen anschließen, weshalb Akausalität ausgerechnet im Gehirn stattfinden sollte, obwohl diese außerhalb des Gehirns nicht feststellbar ist und weshalb solche Gehirne nicht ausgestorben sind, denn ein vollständig kausales Gehirn ohne Wahnsinns-Restrisiko bei jedem Gedanken(!) wäre einem akausalen Hirn in der Evolution in jedem Falle überlegen.

Auch eine Meinung, die von echtem Zufall abhängig wäre und damit unabhängig von guten Gründen, Erfahrungen, der Persönlichkeit eines Menschen etc. erfolgen würde, wäre im Ergebnis belanglos.

„Of course we have free will. We have no choice.“ (Christopher Hitchens)

Wenn man Willensfreiheit als die Freiheit definiert, entscheiden zu können, wie man will, so handelt es sich genaugenommen ohnehin um eine zirkuläre Logik: Ist der Wille das Ergebnis eines Prozesses, den wir nicht unmittelbar wahrnehmen können, so kann der Wille nur so sein, wie wir wollen.

Letztendlich zeigt sich, dass die oben angesprochene „Problematik“ der Quantenphysik selbst dann nicht für die Willensfreiheit relevant wäre, wenn sie akausal wäre: Ein echt zufälliges Quantenereignis könnte auch nur einen echt zufälligen Willen erzeugen. Dieser Wille wäre nicht freier oder verantwortlicher als ein kausaler Wille, im Gegenteil - um wie viel freier soll man denn durch einen echten Zufallsgenerator im Gehirn sein, der dann die Willensentscheidung steuert? 
Die Behauptung, dass nur im Indeterminismus der Wille frei sein könne, sollte man als indeterministischen Fehlschluss bezeichnen.

Die Überlegungen zu den Folgen eines akausalen Willens sind derart grundlegend, dass man zu keinem anderen Ergebnis kommt, selbst wenn man von einem unphysischen „Geist“ ausgeht. Auch ohne den Geist als Maschine zu sehen, sind doch seine Denkvorgänge im Ergebnis den Berechnungen eines Programmes identisch, mit allen verheerenden Konsequenzen echt zufälliger Gedanken.

Weshalb aber sollte diese Betrachtung bei indeterministischer Sichtweise anders ausfallen: Immerhin wäre eine Willensentscheidung ohne konkrete Ursache unabhängig von allem, unabhängig von dem Gelernten, unabhängig von der Persönlichkeit u. s. w. Es gibt also keinen Grund, nach dem man mit indeterministischer Sichtweise einen Straftäter eher zur Verantwortung ziehen könnte.

Diese Überlegung zeigt, dass das Freiheitsverständnis im Sinne der Ausgangsdefinition von objektiven Handlungsalternativen grundlegend fehlerhaft ist, sogar logisch mangelhaft und auf einem Denkfehler beruhend.

Kurzfassung als Video:


Wenn auch ein echt zufälliger Wille nicht frei ist, dann ist die Empörung über die sich aus dem Determinismus angeblich ergebende Willensunfreiheit nicht angebracht, denn sie beruht auf einem grundlegenden Missverständnis der Freiheit.

Zwar lässt sich sagen, dass der Mensch sich planend dafür entscheiden kann, später bestimmte Willensentscheidungen zu treffen und diese dann auch umsetzt: Das ändert jedoch nichts daran, dass am Ende der Kette solcher geplanten Entscheidungen immer eine Entscheidung zu diesem Plan stehen muss, die selbst den oben genannten Grundsätzen wiederum unterliegt. Die Verantwortung im ursprünglichen Sinne kann hierdurch also nicht gerettet werden.

Freiheit, auf die es ankommt

Max Planck
Max Planck formulierte es 1936 in einem Vortrag noch enger am Kausalgesetz:
„… Eine vollkommene Einsicht in die [Anm.: kausale Bedingtheit  der] eigenen Willensmotive würde daher nach meiner Meinung die Freiheit des Willens geradezu aufheben. Wer alle seine Willensmotive nach Stärke und Richtung vollständig kennte, wäre der Mühe jeder weiteren Überlegung enthoben und würde die schließliche Entscheidung als notwendig empfinden. …
(„Vom Wesen der Willensfreiheit“, Max Planck, Vorträge - Reden- Erinnerungen, 1975, Abgedruckt in „Seminar: Freies Handeln und Determinismus“, S. 282, 283, U. Pothast, 1978)


Das heißt, dass wir jedenfalls nur dann frei sind, wen wir nicht vorher wissen, wie unsere Gedanken in Zukunft aussehen werden. Würden wir konkret die Berechnung vornehmen können, wie unsere Gedanken an einem bestimmten Zeitpunkt aussehen, wären wir nicht mehr frei. Prof. Julian Nida-Rümelin hatte ihm in seinem Traktat „Über menschliche Freiheit“ unterstellt, Planck habe behauptet, man könne die eigenen Gedanken irgendwann tatsächlich vorherberechnen: Das  ist jedoch nicht der Fall, Planck hat dies nicht behauptet. Soweit Planck darauf hingewiesen hat, dass wir doch alle in einem Gespräch versuchen, unser Gegenüber kausal zu beinflussen, so sollte damit nicht gesagt werden, dass wir im Detail wissen, wie unser Gegenüber reagiert, sondern es sollte hervorgehoben werden, dass wir tagtäglich voraussetzen, dass Menschen nicht wie ein echter Zufallsgenerator Entscheidungen fällen, sondern eben kausal gebunden.

Auf die praktisch vorhandene Freiheit hat die rationale Erkenntnis der kausalen Bestimmtheit keinen Einfluss: Ob ich an einer Straßengabelung nach rechts oder nach links fahre, muss ich selbst dann entscheiden, wenn ich erkenne, dass die Entscheidung aufgrund feststehender Parameter eigentlich bereits feststeht. Die Erkenntnis hat auch keinen praktischen Einfluss auf den Vorgang, weil die physischen Vorgänge einer Überlegung und ihre Ursachen mir weder vor, noch während, noch nach der Entscheidung bewusst werden. Die Einschränkung, dass aufgrund feststehender Parameter und der Beschaffenheit des Gehirns bereits vorher feststeht, ob man nach rechts oder links fährt, stellt keinerlei fühlbare Einschränkung dar. Es ist also nicht so, als ob plötzlich die eine Straße versperrt wäre, sondern es ist so, dass man nicht bemerkt, dass man von vornherein nur die Straße gewählt hat, die man wählen konnte.

Wenn eine Fessel nicht spürbar ist, dann stellt sie auch keine Beeintrechtigung der Freiheit dar: Sitze ich nachmittags zwei Stunden auf einer Wiese und lese ein Buch, dann beeinträchtigt es meine subjektive Freiheit nicht, wenn ich mich aufgrund eines unsichtbaren Käfigs gar nicht fortbewegen konnte und ich von diesem Käfig auch im Zeitpunkt meines Aufenthalts auf der Wiese konkret auch nichts weiß. Die abstrakte Kenntnis, dass - ebenso wie der Determinismus - ein unsichtbarer Käfig da war, aber nur dann, wenn ich mich ohnehin nicht fortbewegen will, behindert mich nicht.

Man kann auch nicht in der Erkenntnis kausaler Bestimmtheit etwa auf eine Willensanstrengung oder Überlegung verzichten in der Vorstellung, dass die Entscheidung ja ohnehin fallen werde: Eben dann würde man darauf verzichten, überhaupt eine rechtzeitige Entscheidung zu treffen. Im schlimmsten Fall würde man ohne bewusste Entscheidung auf die Komponente der rationalen Überprüfung verzichten.

Schopenhauers Aussage, der Mensch könne nicht anders wollen, als er will, bezieht sich auf die kausale Bestimmtheit des Willens. Schopenhauer: Das ist gerade so, als wenn das Wasser spräche: "Ich kann hohe Wellen schlagen (ja! nämlich im Meer und Sturm), ich kann reissend hinabeilen (ja! nämlich im Bette des Stroms), ich kann schäumend und sprudelnd hinunterstürzen (ja! nämlich im Wasserfall), ich kann frei als Strahl in die Luft steigen (ja! nämlich im Springbrunnen), ich kann endlich gar verkochen und verschwinden (ja! nämlich bei 80 Grad Wärme); tue jedoch von dem Allen nichts, sondern bleibe freiwillig, ruhig und klar im spiegelnden Teiche:" Wie das Wasser jenes Alles nur dann kann, wann die bestimmenden Ursachen zum Einen oder zum Anderen eintreten; ebenso kann jener Mensch was er zu können wähnt, nicht anders, als unter der selben Bedingung. Bis die Ursachen eintreten, ist es ihm unmöglich: dann aber MUSS er es, so gut wie das Wasser, sobald es in die entsprechenden Umstände versetzt ist.“ (Arthur Schopenhauer, Schopenhauer, aus der "Preisschrift über die Freiheit des Willens", 1839)

Wenn man aus Schopenhauers Aussage, der Mensch könne nicht anders wollen, als er will, ein Freiheitsdefizit ableiten will, gerät man allerdings in eine Sackgasse, da man dann mit der Tautologie „Es iss ja, wie es iss“ hantiert (Zitat „Frühstück bei Stefanie“). Wenn man daraus aber eine mangelnde Willensfreiheit ableiten wollen würde, müsste man behaupten, dass der Mensch heute etwas anderes wollen können müsste, als er will; man müsste fordern, dass das Individuum die Freiheit haben müsste, heute bereits ein anderes Individuum zu sein, als es ist (und nicht erst ein anderer Mensch werden zu können). Der Mensch müsste also bestimmen können, dass die Realität heute anders beschaffen wäre, als sie ist - eine gänzlich utopische Freiheitsanforderung, die etwa so sinnvoll ist, als würde jemand behaupten, der Mensch sei nicht frei, weil er nicht zaubern könne. Auch der Indeterminismus hilft hier nicht weiter, denn auch dort ist die Vergangenheit und Gegenwart, wie sie ist.

Wieweit ist die kausale
Bestimmtheit aber eine Einschränkung unserer Freiheit, eine Beeinträchtigung? Sicherlich verhält sich unser Wille so frei, wie ein Auto, dass von zwei Leitplanken rechts und links gesteuert wird und das Lenkrad des Fahrers in Wirklichkeit abgekoppelt ist. Allerdings verhalten sich die Leitplanken immer genau so, wie der Fahrer will; sein Wille ist mit der Richtung der Leitplanken stets identisch und er nimmt die Leitplanken auch nicht wahr.

Im Leben kommt nur auf die gefühlte Freiheit an, insbesondere auf die Freiheit, den eigenen Lebensweg bestimmen zu können. Letztendlich ist zwar die gefühlte Freiheit, nach der es so aussieht, als ob wir objektiv anders entscheiden könnten, als wir es tun, illusionär. Die Freiheit, auf die es ankommt, ist aber diejenige, die man spürt.

Diese Willensfreiheit existiert, und nur auf diese Art der Freiheit kommt es an. Jede andere Form von Willensfreiheit beruht auf Fehlvorstellungen. Wichtiger aber ist: Die nicht existierende Willensfreiheit, von der Schopenhauer spricht, ist für das tägliche Leben ohne Belang.

Letztendlich ist dies auch eine Frage der Rethorik:
Wenn man die Problematik kausaler Bestimmtheit als Selbstverständlichkeit auffasst und sich von der ersten Empörung trennt, lenkt man den Blick vielleicht eher auf folgenden Aspekt: „… die  Schönheit jedes Augenblicks und jedes Details unserer Handlung, für immer auf die Kausalketten einzuwirken und uns selbst als Teil dieser Kausalketten zu verstehen, die in Bezug auf unseren Willen mit diesem identisch sind, die vor uns liegenden Kausalketten unserem Willen entsprechend lenkend, während wir die hinter uns liegenden Kausalketten nur im Groben sehen. …“ (Karl-Friedrich Faust, März 2010)

Zusammenfassung
Zusammenfassen lässt sich die ganze Thematik etwa folgendermaßen:

Der Mensch empfindet sich als frei, er ist subjektiv frei - das gilt einerseits, weil er nicht die Bedingungen und Ursachen seines Willens abschätzen kann, andererseits aber auch, weil er die Folgen seines Willens und seiner Handlungen nicht präzise vorhersagen kann, sondern nur statistische Erfahrungswerte verwenden kann. Das ändert nichts an dem Umstand, dass objektiv jede Willensentscheidung durch Ursachen bestimmt wird.

Wir sind unser Gehirn und unser Gehirn wählt zwischen verschiedenen Alternativen - und das tut es auch, aufgrund feststehender Parameter, quasi als Rechenvorgang. Das ist der objektive Vorgang, den wir aus der menschlichen Perspektive als Freiheit bezeichnen.


Die Vereinbarkeit von Willensfreiheit und Determinismus bezeichnet man als Kompatibilismus.
Angeblich gibt es unter den Deterministen den Streit zwischen Kompatibilisten und Inkompatibilisten, wobei letztere Determinismus und Willensfreiheit für unvereinbar halten. Tatsächlich handelt es sich aber wohl lediglichlich um einen scheinbaren Streit, denn wenn solange Kompatibilisten und Inkompatibilisten echte Deterministen sind, haben sie die selbe Vorstellung von dem Willen - es geht also ausschließlich darum, ob die Verwendung des Wörtchens „frei“ wirklich passend ist.


Das Bild zeigt die menschliche Perspektive: Die kausale Bestimmung unserer Gedanken durch die Vergangenheit nehmen wir nicht unmittelbar wahr, auch die Identität unserer Gedanken mit der Kausalkette sehen wir nicht. Das führt dazu, dass wir die Zukunft nicht kennen und verscheidene bunte Wahlmöglichkeiten und Alternativen als Freiheit vor uns liegen. Diese Perspektive ist real existent und lässt sich auch nicht durch intellektuelle Überlegungen wegdiskutieren.

Daniel Dennett - eher Determinismus-Agnostiker - zum Punkts der subjektiven Freiheit, die entscheidend ist (engl.), (Achtung: Mit depressiver Musik von Philip Glass, The Poet Acts aus The Hours)



Ein weiteres Video mit einem Dennett-Interview findet sich bei Youtube mit Titel „Dennett on free will and determinism“.

Zum Thema Kompatibilismus gibt es ein gutes Youtube-video, 9:36 min., zwar in amerikanisch-englisch, dennoch recht gut verständlich.

Tatsächlich ist die Gleichsetzung von Freiheit mit Akausalität oder Erstverursachung, also mit dem echten (nicht existierenden) Zufall, ein Kategorienfehler. Dieser Fehler wird erst deutlich, wenn man sich über die Konsequenzen des echten Zufalls Gedanken macht.

Soweit in dieser Diskussion den Indeterministen unterstellt würde, sie würden von einem akausalen Willen ausgehen, wurde dies nur aus Gründen der Vereinfachung so dargestellt und auch deshalb, weil die meisten Indeterministen dies vertreten dürften. Natürlich setzt die indeterministische Position ansich nicht zwangsläufig voraus, dass sie sich auch auf den Willen beziehen muss.

Konsequenzen für die Verantwortung?
Albert Einstein zog aus dem Kausalgesetz auch Schlüsse auf das tägliche Leben:
„An Freiheit im philosophischen Sinne glaube ich keineswegs. Jeder handelt nicht nur unter äußerem Zwang, sondern auch gemäß innerer Notwendigkeit. Schopenhauers Spruch: ‚Ein Mensch kann zwar tun, was er will, aber nicht wollen was er will, hat mich seit meiner Jugend lebendig erfüllt und ist mir beim Anblick und beim Erleiden der Härten des Lebens immer ein Trost gewesen und eine unerschöpfliche Quelle der Toleranz. Dieses Bewusstsein mildert in wohltuender Weise das leicht lähmend wirkende Verantwortungsgefühl und macht, daß wir uns selbst und die anderen nicht gar zu ernst nehmen; es führt zu einer Lebensauffassung, die auch dem Humor sein Recht lässt.“ (Albert Einstein: Wie sehe ich die Welt, 1934)

Begrifflich geht Einstein hier vom klassischen Freiheitsbegriff aus, der nur einen akausalen Willen als frei ansieht, er hält freien Willen und Determinismus für inkompartibel (er ist Inkompatibilist). Lange wurde an dieser Stelle behauptet, dass die einzige praktische Konsequenz des Determinismus in dem Wegfall der Rache als sinnvollem Grund für Strafe liege, denn man wolle schließlich niemanden bestrafen, der gar nicht anders handeln konnte. 

Strafe im eigentlichen Sinne entfällt, sie bleibt nur soweit bestehen, als sie präventiv wirkt und als solche erforderlich ist.
Mit Strafe „im eigentlichen Sinne“ ist hier gerade die Umsetzung des Racheinstinkts gemeint, allgemein auch als „natürliches Rechtsempfinden“ der Bevölkerung bezeichnet. Die klassischerweise rein empfundene Verantwortung wird hier zu einem „Zur Verantwortung ziehen“ zur Ermöglichung einer zivilisierten Gesellschaft:

Der Philosoph Andreas Müller hat kürzlich darauf hingewiesen, dass auch mit der Annahme der Willensfreiheit die Rache gar kein legitimer Strafzweck sein könne, die Thematiken der Rache und Willensfreiheit hätten gar nichts miteinander zu tun. Tatsächlich ist jedoch das Racheempfinden eine emotionale Komponente, die mit der Erkenntnis der Willensunfreiheit regelmäßig beeinträchtigt werden kann.

Wenn die Rache entfällt, bleiben als Strafzweck damit hauptsächlich die General- und Spezialprävention erhalten. Prävention ist die vorsorgliche Einwirkung auf Täter und Allgemeinheit zur Abwendung weiterer Straftaten, durch Realisierung der angedrohten Strafe. Hierdurch werden Ursachen gesetzt, die Straftaten in der Zukunft verhindern. Die Racheinstinkte sind insofern als angeborene Maßstäbe der Erforderlichkeit zu verstehen, von denen im Einzelfall abzuweichen ist, weil innerhlab der Gesellschaft andere Erforderlichkeiten und Mittel bestehen als in dem Bereich, in dem diese Instinkte über Jahrtausende entstanden sind. So war es in der Natur aus praktischen Gründen nicht möglich, einen Mörder einzusperren und ihn auch noch zu ernähren, während dies heute kein Problem darstellt.

Jeder auf die Zukunft gerichtete Präventionseffekt richtet sich jedoch auch an die Vernunft des Menschen, die negative Gefahr der Strafe zu erkennen und im Einzelfall danach zu handeln.

Akausale Vernunft?
In „Kritik der reinen Vernunft“ hat Kant die Vernunft als etwas abstraktes, jenseits der Zeit stehendes bezeichnet. Man kann sich darüber den Kopf zerbrechen, was das überhaupt heißen soll. In seiner Kritik an Kant bezeichnet Ulrich (Johann Heinrich August Ulrich, Eleutheriologie oder über Freiheit und Notwendigkeit, Jena, 1788) Kant hinsichtlich des Determinismus-Indeterminismus Streits eben wegen dieser Abstraktheit als „Neutrum“ und kommt zu dem Ergebnis, dass eine akausale Vernunft undenkbar ist (a. a. O., S. 34).

Wäre die Vernunft akausal, so müsste sie bei den gleichen Voraussetzungen unter den selben Bedingungen einmal zu diesem Ergebnis und ein andernmal zu einem anderen Ergebnis kommen können! Wenn man so „Vernunft“ definieren will, dass sie beliebig (also akausal zufällig) einmal dies und einmal das Ergebnis liefern kann, so definiert man ihren Wortsin um und bennent eher schlichten Wahnsinn. In einer indeterministischen Welt könnte es keine Vernunft geben.

Was hier für die Vernunft logisch bewiesen ist, gilt in ebensolchem Maße für menschliche Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Charakterstärke, Prinzipientreue, Gewissenhaftigkeit, Standhaftigkeit, ja sogar für das Versprechen und damit die menschliche Ehre schlechthin. Wenn das Verhalten einer Person vom echten Zufall abhinge, könnte man sich auf eine solche Person nicht verlassen. Prinzipientreue wäre keine solche, wenn die Einhaltung der eigenen Prinzipien vom Zufall abhängen würde. Von einer gewissenhaften Person könnte man nicht mehr sprechen, wenn das gewissenhafte Verhalten einmal so ausfallen würde, und das nächste mal in einer identischen Situation aus purem Zufall eben anders. Was wäre der Eid eines Richters auf den Rechtsstaat wert, wenn der Wille zur Einhaltung dieses Eides purem Zufall unterliegen würde?

Würden die Handlungen hier von einem echten Zufall abhängen, wären diese Eigenschaftend des Menschen hinfällig. Während bei deterministischer Weltanschauung also zwar kein freier Wille im Sinne eines akausal freien Willens existiert, sondern perspektivisch und damit durchaus real existent, wäre selbst letzteres im Indeterminismus damit unmöglich: Der Indeterminismus weist hier eine unüberwindbare Kluft zur rationalen Verstehbarkeit der Welt auf - weil er nicht real ist.

 Richard Dawkins hat in einem Buch „Das egoistische Gen“ anschaulich dargestellt, warum bestimmte Kampfmechanismen in der Natur gerade so ausgeprägt sein müssen, dass sie in einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen. Tiere, die aus genetischen Gründen im Kampf mit Artgenossen auf Notwehr verzichten, sind Tieren mit anderen Genen unterlegen, d. h. die Gene sind unterlegen. Der Angreifer hat hier einen Vorteil, weil er das Futter bekommt, das dem wehrlosen Tier fehlt. Ebenso sind Tiere in der Evolution unterlegen, die auf einen Angriff hin einen Kampf bis zur Erschöpfung durchführen und der Energieaufwand nicht mehr in einem vorteilhaften Verhältnis zum umkämpften Objekt steht. Es sind bei Dawkins zahlreiche Beispiele genannt. Sie zeigen, dass die angemessenen und damit effektivsten Notwehr- und Strafmechanismen bereits in der Tierwelt angelegt sind, da sie zum Überleben notwendig sind. Sie sind auch in der Empfindung des Menschen tief verankert und finden ihren Ausdruck etwa in dem Zorn gegenüber einem Rechtsbrecher. Das Empfinden einer angemessenen Strafe ist dem Menschen angeboren, jedoch nicht auf eine Zivilisation zugeschnitten, die einen Verbrecher auch einsperren kann. Das Strafempfinden kann in aller Regel auch ohne stundenlange Suche nach den richtigen Argumenten und deren Abwägungen erfolgen, es handelt sich um eine angeborene im Unterbewusstsein angelegte sekundenschnelle Abwägung von angegriffenem Rechtsgut und erforderlicher Maßnahme. Die Suche nach Argumenten findet erst später statt.

Dies lässt sich auch folgendermaßen zusammenfassen:
Der wirkliche Grund, warum Menschen die Bestrafung eines Täters aus Rache befürworten, oder eine unverhältnismäßig harte Bestrafung fordern, ist nicht ihr Glaube an den freien Willen des Täters, ihre Meinung, er hätte auch anders handeln können. Ihr tatsächlicher Grund lautet einfach, dass sie sich gut dabei fühlen, wenn ein Täter hart bestraft wird. Das tun sie, weil sich Vergeltung zur Regulierung des Sozialverhaltens von Tieren evolutionär durchgesetzt hat und sie damit zu unserer Programmierung gehört. Vergeltung diente der Abwehr unerwünschten Verhaltens und ein vages Verlangen danach gehört zu unseren ererbten Verhaltenstendenzen.
 („Im Labyrinth der Willensfreiheit“, Andreas Müller, hpd vom 05.12.2009, Nr. 8392)

Verantwortung bedeutet, für eine Handlung zur Verantwortung gezogen werden zu können: Unmissverständlicher wäre es daher, von „Verwantwortbarkeit“ zu sprechen.

Soweit dies aus Präventionszwecken erforderlich ist, muss die mangelnde Übereinstimmung der rationalen Begründung der Strafe mit der Freiheits- und Verantwortungsempfindung hingenommen werden. Dies ist im Ergebnis nicht schädlich, weil das angeborene Strafempfinden mit der Erforderlichkeit in der Natur korreliert. Im Zweifel ist allerdings dieses Empfinden einer Rationalitätskontrolle zu unterziehen, die die Erforderlichkeiten innerhalb einer entwickelten Gesellschaft einbezieht. 

Der Staat kann demnach strafen, weil und soweit dies erforderlich ist. Der Staat kann es dem Täter aber nicht „Übel nehmen“, dass er die Tat begangen hat, es sei denn, dieses durch den Richter oder den Staatsanwalt gespielte Übelnehmen soll Bestandteil des Präventionseffekts sein.

Aus diesen Überlegungen ergibt sich, dass insbesondere alternative Strafmöglichkeiten interessant sein können, wenn diese ebenso oder sogar viel besser zum Erfolg führen können, als die konventionellen im Gesetz vorgesehenen Strafen der Geldstrafe und Gefängnisstrafe. Alternative Strafmöglichkeiten sind bis heute nur in Randbereichen vorgesehen, etwa im Jugendstrafrecht, in dem z. B. gemeinnützige Arbeit angeordnet werden kann. Alternativ ist die Anordnung einer Entziehungstherapie möglich (von Drogen oder Alkohol), die jedoch gegen den Willen des Täters äußerst dürftige Erfolge bringt. Das gegenwärtige Strafrecht bietet jedoch die Möglichkeit, freiwillig bestimmte Zugeständnisse zu machen, die einen positiven Spezialpräventionseffekt erwarten lassen, so etwa ein Anti-Gewalt-Training für Gewalttäter, eine freiwillige Anmeldung zur Entziehungstherapie für alkohol- oder drogenbedingt Straffällige Täter oder auch die Bemühung der Widergutmachung des entstandenen Schadens im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Diese Punkte können als Verhandlungsposition um das Strafmaß in eine einvernehmliche Strafmaßfindung einfließen.

Im Indeterminismus kann im Ergebnis nicht anders geurteilt werden, weil der Täter für einen Zufall im eigenen Hirn
im eigentlichen Sinne auch nichts kann. Auch ist in der Sozialwissenschaft allgemein anerkannt, dass ein Straftäter jedenfalls durch wesentliche Determinanten zu seiner Tat bestimmt wird, dass also regelmäßig wesentliche Ursachen in der Persönlichkeitsentwicklung zur Tatentwicklung geführt haben, für die er im klassischen Sinne nicht verantwortlich ist.

Bei Wikipedia steht zur Schuldfrage:
Heute herrschend ist der von Frank begründete[1] normative Schuldbegriff, wonach Schuld die Vorwerfbarkeit vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens bedeutet.[2] Diese Vorwerfbarkeit des schuldhaften Verhaltens beruht auf dem Gedanken der Willensfreiheit, soweit sie die Tatschuld berührt. ... Vorwerfbarkeit des Verhaltens setzt voraus, dass der Täter sich anders hätte entscheiden können.“

Ob es für die inhaltliche Richtigkeit relevant ist, ob ein Begriff „herrschende Meinung“ ist, lasse ich einmal dahingestellt. Dass das deutsche Strafrecht indeterministisch orientiert ist, lässt sich aus diesem Schuldbegriff allerdings nicht ableiten. Die Frage des „anders Handeln könnens“ bzw. des anders Entscheiden könnens bezieht sich nämlich ausschließlich auf die subjektive Freiheit, das heißt ob sich aus der Perspektive des Täters zur Zeit der Tatbegehung die Sache so darstellte, dass er entweder die Straftat begehen konnte oder eben nicht. Die grundsätzliche Möglichkeit im Sinne der kausalen Bestimmtheit des menschlichen Geistes ist damit gar nicht gemeint. Ansonsten müsste man einen Täter freisprechen, der den Erfolg der Tat nicht erreicht hat, weil ihm die objektive Möglichkeit dazu fehlte: Das tut man aber nicht, der Täter wird wegen Versuchs bestraft, weil die Sanktionierung seines bloßen Vorhabens mit Handlungsbeginn im Sinne der Strafprävention sinnvoll ist.

Geradezu Empörung ruft die deterministische Sichtweise immer wieder in Hinblick auf die Überlegung hervor, dass wir einen Täter bestrafen, obwohl er objektiv nicht anders konnte: Wir bestrafen ihn also scheinbar, weil er bei Tatbegehung derjenige war, der er war und weil die Umstände so waren, wie sie waren. Genau das ist aber nicht der Fall: Wir bestrafen den Täter, weil nur auf diese Art und Weise ein ausreichender Präventionseffekt erreichbar ist, um den Täter und die Allgemeinheit
in Zukunft von Straftaten abzuhalten. Genau dieser Präventionseffekt kann schließlich auch nur dann erfüllt werden, wenn der Täter aus seiner subjektiven Wahrnehmung bei Tatbegehung sich auch gegen die Tat hätte entscheiden können (auch wenn dies objektiv nicht der Fall war), wenn sich aus seiner Perspektive verschiedene Möglichkeiten ergeben haben: Genau auf solche Menschen soll schließlich kausal eingewirkt werden, die in der Position subjektiver Entscheidungsfreiheit vor einer Entscheidung stehen. Die objektive Unmöglichkeit, andere Gedanken zu haben, als man sie tatsächlich hat, spielt für diesen Effekt keine Rolle.

Der Gedanke objektiver Willensfreiheit spielt auch ansonsten im Strafrecht keine Rolle: Beim Freispruch eines schuldunfähigen Geisteskranken geht es nur um die subjektive Unfreiheit ebenso bei einer Person, die wegen Drogenkonsums nicht wusste was sie tat oder das Unrecht nicht mehr erkennen konnte: Beides Punkte, in denen eine Bestrafung keinen Präventiveffekt ermöglichen würde. Das Entfallen der Strafe bei dieser Form der Schuldunfähigkeit steht daher mit dem Sinn und Zweck der Prävention voll und ganz in Einklang und ist daher überhaupt nicht vergleichbar mit der Unmöglichkeit, aufgrund kausaler Bestimmtheit andere Gedanken zu haben. Anders ausgedrückt: Im Kontext des Strafrechts gibt es keinen vernünftigen Grund, aufgrund der Überlegung der kausalen Bedingtheit des Willens an der Strafe auch nur einen Deut zu ändern.

An der Auffassung Ulrichs aus dem Jahr 1788 zur Schuld im weiteren Sinne (culpa late) kann man nach wie vor festhalten:
Schuld im weltläufigen Sinn soll weiter nichts andeuten, als dass einer nicht so gehandelt hat, wie er hätte handeln sollen, und, wenn er recht ernstlich gewollt hätte, auch hätte handeln können.

…bedeutet hier nicht, dass dieser Mangel bei diesem Subjekt, nach allen Umständen und Bedingungen, schon jetzt habe weg sein können, sondern
a) dass er inskünftige weggeschafft werden kann,
b) auch weggeschafft werden soll und muss,
c) auch schon jetzt wegn sein könnte, NB. wenn ich gewollt hätte.
(Johann August Heinrich Ulrich, Eleutheriologie oder über Freiheit und Nothwendigkeit, Jena 1788, S. 76 ff.)

Auch wenn es durchaus andere Präventionsmöglichkeiten als Strafe gibt - soziale Maßnahmen, Alkoholprävention etc. -  reichen diese doch bis heute in keiner Gesellschaft aus, um Straftaten ohne Strafe sinnvoll zu unterbinden. Es bleibt daher dabei, dass auch (!) dem Täter durch die Strafe ein Leid zugefügt werden muss, auch wenn er aufgrund kausaler Ursachenketten aus objektiver Sicht genau so handeln musste. Daraus ergibt sich jedoch auch, dass unter mehreren Sanktionsmöglichkeiten - um nicht Strafe zu sagen - die gleich wirksam sind, die jeweils für den Täter mildeste zu wählen ist. Die Wirksamkeit bestimmter Sanktionsmaßnahmen muss daher noch besser mit wissenschaftlichen Methoden untersucht werden. Man kann hier nicht grundsätzlich sagen, dass etwa eine Therapie die mildeste Maßnahme sein muss und nicht immer ist die konventionelle Geld- oder Haftstrafe die effektivste Maßnahme.

Die Forderung für das Strafrecht, auf jede sentimentale Schuld-Sühne-Romantik komplett zu verzichten und das Strafrecht ausschließlich an seiner kausalen Wirksamkeit und Effektivität auszurichten, ergibt sich nicht erst aus dem Determinismus, sondern aus jeder durchgängig rationalen Betrachtung. Das gilt hinsichtlich der Art und des Umfangs von Strafen ebenso wie hinsichtlich Fragen der Vollstreckung und Bewährung.  

Folgendes Video - leider in englisch - fasst die Thematik recht gut zusammen:




Es zeigt sich damit, dass das klassische Freiheitsverständnis hinfällig ist. Freiheit ist damit genau das, was wir als Freiheit empfinden: Wir empfinden es als Handlungsfreiheit, wenn sich uns verschiedene Handlungsmöglichkeiten bieten - wir können dann tun, was wir tun wollen. Wir empfinden allerdings Willensfreiheit in jedem Fall, obwohl wir nicht bestimmen können, was wir wollen. Zwar können wir Ursachen für unsere spätere Willensentscheidung setzen, aber auch diese unterliegen stets dem selben Prinzip.

(-> Bewertung der Freiheit und Umgang damit)

Weitere Ausführungen von Andreas Müller werden hierzu empfohlen:

Im Labyrinth der Willensfreiheit

Abschied von der Willensfreiheit?

Willensfreiheit 3: Das Marionettentheater

Weitere Literatur:
Prof. Dr. Michael Pauen: „Was ist der Mensch?“;  „Freiheit, Schuld und Verantwortung: Grundzüge einer naturalistischen Theorie der Willensfreiheit“


„Willensfreiheit“ im Zivilrecht
Anders als im Bereich des Strafrechts, in dem die rechtliche Folge bereits mit der Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung einer friedlichen Zivilisation begründet werden kann, ist die Begründung im Zivilrecht: Die zum Vertragsschluss erforderliche Geschäftsfähigkeit wird nach dem BGB an den Begriff der „Willensfreiheit“ geknüpft. Die Abgrenzung erfolgt zu dem krankhaften Ausschluss der Willensfreiheit, die zur Geschäftsunfähigkeit führt, vergleichbar der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB. Im Strafrecht ist die Differenzierung von Geisteskrankheit oder Unfähigkeit, Unrecht einzusehen, durchaus sinnvoll, weil eine Strafe gegenüber Schuldunfähigen weder den Täter von Taten in der Zukunft „abschrecken“ kann, noch die Allgemeinheit.

Das BGB bezieht sich kurioserweise auf „Willensfreiheit“ und andererseits auf „Bewusstsein“. Die Rechtsprechung, dass aber bei einem IQ von 60 Punkten die Geschäftsfähigkeit nicht bestehen soll, passt nicht recht unter den Wortlaut des Gesetzes, denn der (subjektive oder klassisch verstandene) freie Wille wird dort ebenso gegeben sein, wie sonst auch, nur kann die Person die Folgen der Willenserklärung nicht richtig abschätzen, mit dem Bewusstsein verhält es sich nicht anders. Ebenso ist es bei Personen unter 7 Jahren, die grundsätzlich keine Verträge schließen können und zwischen 7 und 18 Jahren nur solche, die ausschließlich rechtlich vorteilhaft sind oder die vom gesetzlichen Vertreter genehmigt werden oder die mit Taschengeld sofort beglichen werden, sofern dies grundsätzlich zu dem Vertragszweck zur Verfügung stand. Weder Bewusstsein noch die Empfindung des freien Willens sind bei diesen Menschen getrübt. 

Aus den genannten Punkten ergibt sich, dass mit „freiem Willen“ im BGB der Wille gemeint ist, eine zum Vertragsschluss erforderliche rechtlich relevante Willenserklärung abzugeben. Als Willenserklärung wird eine Erklärung angesehen, die als rechtlich relevant und so gewollt erscheint. Es ist im BGB schlussendlich immer nur die Rede von dem Willen, der sich auf die Rechtsfolgen der Erklärung bezieht. Das setzt vorraus, dass die Folgen erkannt werden können, was bei Geisteskranken, Betrunkenen oder Kindern gerade nicht erwartet wird. Eben das ist mit dem Begriff des „freien Willens“ im BGB stets gemeint, nicht aber die Empfindung der Willensfreiheit ansich.

Selbst nach klassischem Verständnis nicht frei ist dagegen der Wille, der durch Täuschung bestimmt wurde. Eine aufgrund Täuschung abgegebene Willenserklärung ist aber sogar grundsätzlich wirksam, wenn nicht nach den Formalien des Anfechtungsrechts dagegen vorgegangen wird. Auch diese Regelung lässt erkennen, dass es zivilrechtlich nur auf die Fähigkeit ankommt, die rechtlichen Folgen zu erkennen. 

Der Vertragschluss ist schließlich eine brilliante - wenn auch einfache - zivilisatorische Erfindung, die es auch dann geben muss, wenn der Mensch ganz allgemein gar nicht anders handeln kann, als er handelt. Verträge bringen den Menschen voran und es bestehen keine besseren Alternativen zu diesem System, die Zurechnung einer Willenserklräung innerhalb des gesellschaftlichen Rechtssystems, also die grundsätzliche Behandlung des Menschen als zivilrechtlich zurechnungsfähig, kann damit auch unter dem Verständnis der dargestellten Willensfreiheit ausreichend begründet werden.


-> Die unwirksamsten Einwände gegen das Kausalgesetz

(letzte Bearbeitung: 29.05.2008, 24.07.2008, 11.08.2009, 07.12.2009, 08.11.2010)